Das war bei der Sitzung am Montag der Fall, als es im Stadtparlament um die Abschaffung der vielleicht widersinnigsten Regelung innerhalb des Wuppertaler Satzungsgeflechts ging: Sie zwang bisher Grundstücksbesitzer, die Regenwasser ökologisch sinnvoll auf ihrem Besitz versickern lassen, sich trotzdem an das öffentliche Kanalnetz anzuschließen – und zwar zu Kosten in teils fünfstelliger Höhe.
Ausnahmen laut der zuletzt 2023 eher halbherzig entschärften Abwasserbeseitigungssatzung? Nur möglich, wenn der betreffende Kanal im Mischsystem betrieben wird, also Regen- und Schmutzwasser gemeinsam abtransportiert. Das Gros der Wuppertaler Kanäle sind aber Trennsysteme, die Abwasser und Regenwasser separat entsorgen.
Wer an sie angeschlossen werden soll, entgeht dem nur, wenn er zum einen nachweist, dass sein Wasser gemeinwohlverträglich versickert und der Kanalanschluss unzumutbar hohen Aufwand verursacht. Die Rechtsprechung zieht diese Grenze bei zarten 25.000 Euro ...
Ein regulatorischer Treppenwitz angesichts der Tatsache, dass sich Wuppertal im Nachgang der Starkregen-Katastrophe von 2021 ausdrücklich dem Ziel verschrieben hat, als „Schwammstadt“ möglichst viel Niederschlag außerhalb des Kanalnetzes versickern zu lassen. Und fast schon Realsatire, wenn man den Fall heranzieht, den die Parteien in der Antragsbegründung anführen: „In der Siedlung Osterholz führt der Anschluss der betroffenen Anwohner an der Straße Am Osterholz beispielsweise lediglich dazu, dass das im Kanal gesammelte Niederschlagswasser in etwa 50 Metern Entfernung in ein Waldgebiet eingeleitet wird.“
„Die Menschen haben das Verwaltungshandeln hier nicht mehr verstanden“, vollzog Grünen-Fraktionsvorsitzender Ulrich T. Christenn im Rat nach, über was viele Betroffene seit Jahren den Kopf schütteln. Nach dem einstimmigen Ja zum Gemeinschaftsantrag soll die Verwaltung den entsprechenden politischen Willen jetzt in eine aktualisierte Satzung gießen und damit rechtsfest machen.
Apropos rechtsfest: Das gilt möglicherweise nicht für die Absicht der Stadtverwaltung, von Grundstückseigentümern Straßenausbaubeiträge zu verlangen, obwohl das Land NRW diese Kosten vollständig hätte übernehmen können. Diese Anliegerbeiträge sind bekanntlich seit 2024 komplett abgeschafft, aber auch für schon davor ab Januar 2018 beschlossene Arbeiten kam das Land auf. Voraussetzung dafür: Die jeweilige Stadt hat wie gesetzlich vorgeschrieben ein Straßen- und Wegekonzept erstellt.
Eine ziemlich sinnfreie Kopplung, die in Wuppertal jetzt zu Problemen führt: Weil die Stadt dieses Straßen- und Wegekonzept nämlich nicht erstellt hat, sollen jetzt Anlieger wie früher üblich anteilig für Kanalarbeiten zahlen, die im fraglichen Zeitraum vor 2024 durchgeführt wurden. Das sorgt für ähnliches Kopfschütteln wie der fragwürdige Anschlusszwang und hat den Bund der Steuerzahler auf den Plan gerufen.
Er unterstützt jetzt einen Betroffenen in einem Musterprozess gegen die Beitragserhebung, bei dem eine grundsätzliche Frage geklärt werden soll: Darf eine Kommune Kosten auf Bürger abwälzen, wenn sie zuvor gesetzliche Pflichten nicht erfüllt und damit den Anspruch auf Fördergelder für die Maßnahmen verwirkt hat? Ich meine: Nein!
Und finde, dass auch in diesem Fall ein politisches Signal nötig wäre, um den Unsinn zu stoppen. Allerdings aus Düsseldorf, weil wir hier über ein Landesgesetz reden.
Wuppertal hat ja vorgemacht, dass es geht ...