Regenwasser-Versickerung Wuppertaler Rat schafft Anschlusszwang ab

Wuppertal · Der Stadtrat hat am Montag (11. Mai 2026) in seltener Einmütigkeit eine grundlegende Überarbeitung der Abwasserbeseitigungssatzung beschlossen. Ziel: die Abschaffung der Pflicht, Regenwasser über das städtische Kanalnetz entsorgen zu müssen.

Mit Blick auf Starkregenereignisse wie oben beim Hochwasser 2021 will Wuppertal Schwammstadt werden und für mehr Regewasser-Versickerung sorgen. Die Abwasserbeseitungssatzung bewirkt bisher an vielen Stellen für das Gegenteil. Das soll jetzt geändert werden.

Foto: Christoph Petersen

Dem entsprechenden gemeinsamen Antrag von SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke und FDP/WfW schlossen sich alle Stadtverordneten an. Hintergrund ist die geltende Satzung vom Dezember 2023. Sie verpflichtet Grundstückseigentümer bisher in der Regel, sämtliches Abwasser – also auch Regenwasser – in die öffentliche Kanalisation einzuleiten.

Eine Ausnahme ist bislang nur unter engen Voraussetzungen möglich, vor allem dann, wenn der Anschluss „unverhältnismäßig hohen Aufwand“ verursachen würde. Die Rechtsprechung setzt diese Zumutbarkeitsgrenze bei rund 25.000 Euro an.

Für viele Wuppertaler Grundstücksbesitzer, die ihr Regenwasser bisher ökologisch sinnvoll und ganz im Sinne des von der Stadt selbst propagierten Schwammstadt-Konzepts versickern lassen, ist das eine schwer zu schluckende Kosten-Kröte und inhaltlich nicht nachvollziehbar. Sie hätten teils hohe fünfstellige Beträge investieren müssen, um sich unfreiwillig an den Kanal anzuschließen.

Die Verwaltung wurde nun beauftragt, bis zum Ende des dritten Quartals 2026 den Entwurf einer neuen Abwasserbeseitigungssatzung vorzulegen. Künftig soll eine Befreiung möglich sein, sobald die Voraussetzungen des Landeswassergesetzes erfüllt sind und nachgewiesen wird, dass die Versickerung gemeinwohlverträglich erfolgt.

Auch eine Altfallregelung für Grundstücke, auf denen Regenwasser bereits seit Jahren versickert wird, soll geprüft werden. Bis zur Neufassung ist die Verwaltung zudem aufgefordert, in laufenden Verfahren zur Durchsetzung des Anschlusszwangs zu prüfen, ob vorerst auf eine Vollstreckung verzichtet werden kann.

„Für die Menschen war das Verwaltungshandeln hier nicht nachvollziehbar“, so Grünen-Fraktionssprecher Ulrich Christenn, der betonte, dass die antragstellenden Fraktionen in dieser Sache über ideologische Grenzen hinweg gut zusammengearbeitet hätten.