Bezirksregierung verzichtet auf EinspruchBisherige L419-Pläne sind endgültig vom Tisch
Die Düsseldorfer Bezirksregierung legt mit Blick auf das Urteil zum Ausbau der L419 in Wuppertal-Ronsdorf keine Beschwerde ein und verzichtet auch auf Schritte gegen die Nichtzulassung einer Revision. Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat deshalb den Einstellungsbeschluss erteilt.