Wohlgemerkt: Es geht dabei nicht um die Reform an sich, zu der die Bundespolitik vom Verfassungsgericht gezwungen wurde. Und es geht auch nicht um die neuen Grundsteuerwerte, die Basis für die Berechnung sind, aber nicht von der Stadt Wuppertal, sondern von den Finanzämtern festgesetzt wurden.
Es geht vielmehr um eine schwierige Entscheidung, die Stadtkämmerei und Politik 2024 treffen mussten, nachdem die Landesregierung den Kommunen auferlegt hatte, in eigener Regie mit einer Unwucht im neuen Berechnungsmodell des Bundes umzugehen: Sie führt dazu, dass die Steuer für Wohngrundstücke deutlich höher ausfällt, während für Geschäftsgrundstücke erheblich weniger gezahlt werden muss. Das Land stellte den Städten frei, darauf mit unterschiedlichen Hebesätzen für Wohn- und Gewerbegrundstücke zu reagieren – oder das Bundesmodell zu übernehmen.
Wuppertals Kämmerer Thorsten Bunte hatte das seinerzeit scharf kritisiert und von einem „Bärendienst“ gesprochen, den das Land auch Wuppertal damit erwiesen habe. Grund: Für die unterschiedlichen Hebesätze müsste jede Stadt individuell verfassungsrechtlich haltbare Erklärungen finden, um vor Klagen geschützt zu sein. Das wäre sehr kompliziert und rechtsunsicher. Sein Vorschlag, genau deshalb und ungeachtet der diskussionswürdigen Umverteilung der Steuerlast in Wuppertal das Bundesmodell umzusetzen, fand im Rat eine Mehrheit.
Rückblickend eine weise Entscheidung. Denn gegen Städte wie Essen, Oberhausen oder Bochum, die den anderen Weg beschritten, haben jetzt von erhöhten Hebesätzen betroffene Gewerbebetriebe erfolgreich geklagt. Konsequenz: Die betroffenen Kommunen mussten die Erhebung der Steuer, die ihre wichtigste Einnahmequelle ist, für 2026 vorerst aussetzen. Damit ist exakt der Fall eingetreten, vor dem Bunte gewarnt hatte.
Auch wenn sich die rechtliche Situation in weiteren Instanzen noch ändern kann: Wuppertal ist damit in seiner aktuell ohnehin schwierigen Haushaltslage ein zusätzlicher Nackenschlag erspart geblieben. Applaus dafür!