Die Idee geht von Investor Günter Eberhardt aus. Damit er sie in die Tat umsetzen kann, schafft die Stadtentwicklungsgesellschaft Solingen (SEG) die notwendigen Voraussetzungen. Um die erforderlichen Parkplätze und Infrastruktureinrichtungen, etwa ein Ankunftsgebäude, errichten zu können, soll das Grundstück des ehemaligen Sportplatzes an der Talsperrenstraße in Oberburg hergerichtet werden.
Von diesem Ausgangspunkt soll ein öffentlicher Wanderweg zur Hängebrücke führen. Eigentümerin des Grundstücks ist die SEG, die nun an den Investor verkauft. Die Politik hat zugestimmt, die Entscheidung fiel im Oktober im Ausschuss für Städtebau, Stadtentwicklung und Digitale Infrastruktur.
Bauunternehmer Günter Eberhardt hat die Solinger Politik, Verwaltung und die SEG mit seinen Plänen und seiner Erfahrung überzeugt. Seine Idee soll dazu beitragen, die Umgebung von Schloss Burg noch attraktiver zu machen. „Deshalb freue ich mich, dass unsere Verhandlungen zum Erfolg geführt haben. Ohne das Grundstück ließe sich das Vorhaben nicht realisieren. Weitere Schritte müssen nun folgen, aber das Fundament ist gelegt“, erläutert SEG-Geschäftsführerin Julia Kunz.
Eberhardt hat ähnliche Projekte hat der Bauunternehmer bereits an anderen Orten umgesetzt: „Eine Hängebrücke steht für Vertrauen und Mut. In das Bauwerk und in diejenigen, die es gemeinsam realisieren. Ich werde alles tun, damit es hier im Bergischen zügig vorangeht.“ Vom touristischen Potential inmitten der Natur, mit direktem Blick auf Schloss Burg, ist er überzeugt.
Im Vorfeld hatte die SEG eine Konzept- und Plausibilitätsstudie zur Weiterentwicklung der Sportanlage Oberburg erarbeiten lassen. Die Errichtung einer Hängebrücke wurde darin als bevorzugte Variante genannt. Nach Beratungen in der Bezirksvertretung Burg/Höhscheid und im zuständigen Ausschuss im Herbst 2024 nahm die SEG Gespräche mit dem Investor auf.
Mit dem beschlossenen Verkauf sind nun die Voraussetzungen geschaffen, dass der Investor weitere Schritte zur Konkretisierung des Vorhabens unternehmen kann. Neben der Planung der Hängebrücke müssen vor allem planungsrechtliche Änderungen auf den Weg gebracht werden. Der bisher gültige Bebauungsplan sieht am Standort eine Grünfläche vor, die als Sportplatz genutzt wird. Um ihn zu ändern, müssen nun Pläne und Gutachten für das notwendige Bauleitplanverfahren erarbeitet und vorgelegt werden.
Die weiteren Details werden nun zwischen der Klingenstadt Solingen und der Firmengruppe Eberhardt geklärt. „Ziel ist die Aufstellung eines Bebauungsplans als planungsrechtliche Grundlage für die Hängebrücke. Hierbei werden insbesondere die verkehrlichen, naturschutz- und denkmalfachlichen Aspekte bezüglich des Bauwerks näher zu betrachten sein“,erklärt Andreas Budde (Beigeordneter und SEG-Geschäftsführer).
Der Kaufvertrag ist demnach an zentrale Vereinbarungen geknüpft. „So wird er erst wirksam, wenn die notwendige Baugenehmigung für die Errichtung der Stellplatzanlage vorliegt. Der Bauantrag dazu muss in einer festgelegten Frist eingereicht werden“, teilt die Stadt Solingen mit. „Eberhardt verpflichtet sich, Parkplätze anzulegen, zum Beispiel für Autos, Motorräder und Reisebusse, außerdem sind Stellplätze für Wohnmobile vorgesehen. Auf dem Grundstück sollen zudem Gebäude für Besucherinformation, Ticketverkauf, Toiletten entstehen, die Nutzung des Grundstücks ist grundsätzlich an den vereinbarten Zweck gebunden.“
Ein Mehrwert ergibt sich, heißt es aus dem Rathaus, auch für Schloss Burg: „Die Parkplätze sollen – nach vorheriger Abstimmung – auch denjenigen zur Verfügung stehen, die Veranstaltungen in der Anlage besuchen.“