Ihm wird Mord, versuchter Mord, gefährliche Körperverletzung, ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen mit Todesfolge sowie der Gefährdung des Straßenverkehrs vorgeworfen. Nach Ansicht der Ermittler hatte der Mann zunächst das Feuerwehrfest besucht und „größere Mengen alkoholischer Getränke konsumiert“.
Danach habe er sich hinter das Steuer eines AMG GT 63S 4 Matic gesetzt, sei losgefahren und habe auf der Karlstraße „nach Aussage mehrerer Zeugen auffällige Fahrmanöver durch ein wiederholtes schnelles Beschleunigen und Abbremsen“ vollzogen. Er wollte nach Ansicht der Ermittler „mittels dieser Fahrweise gegenüber zahlreichen Fußgängern auf dem Gehweg und den weiteren Mitinsassen des Fahrzeuges“ angeben.
Weiter heißt es: „Obwohl dem Angeschuldigten in diesem Moment bekannt war, dass sich Fußgänger auf beiden Seiten der Karlstraße auf dem Gehweg befinden, entschloss sich der Angeschuldigte, nach dem Vorbeifahren des Gegenverkehrs auf besonders spektakuläre Weise anzufahren, um dadurch gegenüber den Fußgängern mit seinem leistungsstarken Fahrzeug und seiner Fahrweise anzugeben.“
Ein Sachverständiger habe in einem Gutachten festgestellt, dass der Beschuldigte „zu diesem Zweck sein Fahrzeug mit maximaler Kraft bei fast vollständig nach links eingeschlagenen Vorderreifen, um beim Losfahren mit dem Fahrzeugheck zu ,driften‘“. Der AMG sei aber schon nach einer Sekunde ausgebrochen und habe auf dem Gehweg „ungebremst zwei junge Frauen im Alter von zu der Zeit 17 und 19 Jahren“ erfasst. Die 19-Jährige erlitt durch den Aufprall schwerste Kopfverletzungen, sie starb am 2. Mai. Die 17-Jährige erlitt Knochenbrüche und innere Verletzungen.
Die Staatsanwaltschaft: „Nach dem Ergebnis des unfallanalytischen Sachverständigengutachtens wäre es dem Angeschuldigten nach Erkennen des unkontrollierten Ausbrechens seines Fahrzeugs möglich gewesen, die kurze Zeit später erfolgte Kollision mit den beiden jungen Frauen zu vermeiden, wenn er sein bewusst herbeigeführtes extremes Fahrmanöver der maximalen Beschleunigung bei fast vollständig eingeschlagenen Vorderrädern durch ein Gaswegnehmen und Abbremsen abgebrochen hätte.“
Die Staatsanwaltschaft wirft dem 25-Jährigen, der in Untersuchungshaft sitzt, „weitere fünf Fälle des verbotenen Kraftfahrzeugrennens“ vor. Man habe auf dem Smartphone „zahlreiche Videos“ gefunden. „welche Fahrten des Angeschuldigten im öffentlichen Straßenverkehr unter Missachtung der jeweils geltenden Verkehrsregeln und der Sicherheit des Straßenverkehrs zeigen“.
Sollte der Mann verurteilt werden, droht ihm eine lebenslange Freiheitsstrafe. Zuvor muss Landgericht Wuppertal über die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden.