Oberstaatsanwalt Baumert Video: 13-Jähriger räumt Steinwürfe auf Schwebebahn ein

Wuppertal · Ein 13 Jahre alter Junge hat gestanden, zwei Züge der Wuppertaler Schwebebahn am Dienstagabend (21. Oktober 2025) im Abschnitt zwischen dem Alten Markt und der Station Adlerbrücke mit Steinen beworfen zu haben.

Foto: Christoph Petersen

Wie Oberstaatsanwalt Wolf-Tilman Baumert gegenüber der Wuppertaler Rundschau bestätigte, habe der Jugendliche die Tat inzwischen eingeräumt. Er sei „im Laufe des Tages angetroffen und vernommen worden“, so Baumert.

Der 13-Jährige, der kurz nach dem Vorfall von der Polizei zusammen mit anderen im Parkhaus am Alten Markt entdeckt worden war und schnell unter „dringenden Tatverdacht“ geraten sei, habe sein Verhalten selbst als „dummen Jungenstreich, als eine Art von Mutprobe“ bezeichnet und bedauere die Tat sehr. (Video)

Wegen des Alters sei der Junge „nicht deliktfähig“, deshalb sei die Akte aus Sicht der Staatsanwaltschaft „sehr schnell wieder zu“. Dennoch habe die Polizei eine sogenannte „Gefährderansprache“ durchgeführt und ihn „eindringlich davor gewarnt, noch einmal so einen Blödsinn zu machen“, so Baumert. Die Akte gehe nun weiter an das Jugendamt, das prüfen werde, ob „Maßnahmen der Erziehungshilfe“ notwendig sind.

Bei den Straftaten handele es sich um einen „gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr“, da zudem ein Auto im Parkhaus am Alten Markt mit einem Stein beworfen worden war, und mit Blick auf die Schwebebahn um einen „gefährlichen Eingriff in den Bahnverkehr“. Hätte es sich um einen Erwachsenen gehandelt, wäre eine Strafe zwischen sechs Monaten und zehn Jahren angedroht worden, auch ein Jugendlicher (ab 14 Jahre) wäre „nicht ohne Sanktionen davongekommen“, erlärt der Oberstaatsanwalt.

Noch offen ist, ob die Wuppertaler Stadtwerke (WSW) die Eltern für den entstandenen Schaden in Regress nehmen werden. Dabei geht es einerseits um den an den Zügen entstandenen Schaden, andererseits aber auch um den gut 90-minütigen Betriebsausfall des Wuppertaler Wahrzeichens mit möglichen Regressansprüchen.

(jak)