Dieser hatte sich laut einem Zeugen am Montagabend (20. Oktober) dort ereignet. Er hatte nach eigenen Angaben beobachtet, dass Jugendliche auf dem Spielplatz an der Helmholtzstraße einen Teddybären in die Luft gesprengt hatten. Als er die Jugendlichen darauf angesprochen habe, habe einer von ihnen eine Waffe gezogen und damit bedroht, so seine Aussage. Anschließend habe sich die Gruppe entfernt.
Die Polizei nahm das Areal unter die Lupe und zeitgleich die Ermittlungen auf. Die führten relativ schnell zu einem 16 Jahre alten Deutschen, der in der Gerberstraße wohnt. Die Staatsanwaltschaft erwirkte einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss, der dann am Dienstagmorgen von den Spezialkräften umgesetzt wurde. Das SEK drang in die Wohnung des Tatverdächtigen ein und suchte nach einer Schusswaffe.
Eine solche sei aber nicht gefunden worden, erklärte Oberstaatsanwalt Wolf-Tilman Baumert auf Anfrage der Wuppertaler Rundschau. Allerdings habe man in der Wohnung so genannte „Polenböller“ entdeckt und sie als mögliche Beweismittel sichergestellt. Außerdem fand man die Kleidung und eine Sturmhaube, die der Tatverdächtige zur Tatzeit trug, sowie zwei Einhandmesser. Ob und welche Strafen auf den 16-Jährigen zukommen, ist noch nicht klar. Er gilt bis zu einer Verurteilung als unschuldig.
Das Zünden von „Polenböllern“ gilt als Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz. Der Gesetzgeber sieht Geldstrafen und in schweren Fällen Freiheitsstraßen von bis zu drei Jahren vor. Der Grund: Diese Art von Pyrotechnik kann erhebliche Verletzungen am Gehör und an der Lunge sowie Verbrennungen hervorrufen. Außerdem haben Menschen auch schon Finger verloren. „Polenböller“ gelten als unsicher.