Möglicherweise wäre dieses Missverständnis nicht passiert, wenn es sich bei Thunfisch-Wraps um eine bei der Europäischen Union registrierte und damit unverwechselbare „garantiert traditionelle Spezialität“ handeln würde. So wie etwa bei Mozzarella, Schwäbischen Spätzle oder Serrano-Schinken.
Sie genießen besonderen Schutz und große Bekanntheit, weil sie nur unter ihrem jeweiligen Namen verkauft werden dürfen, wenn sie nach einem festgelegten Original-Rezept hergestellt werden, das beispielsweise beim Schinken gewährleistet, dass seine Reste garantiert so wie traditionell üblich zwischen den Zähnen hängen bleiben.
Auf die entsprechende EU-Schutzliste wollte die in Istanbul ansässige Internationale Döner-Föderation auch Döner Kebab setzen lassen. Döner hätte dann nur noch unter diesem Namen verkauft werden dürfen, wenn es aus dem Fleisch von Lämmern oder mindestens 16 Monate alten Rindern besteht, das mit einem 55 Zentimeter langen Messer in zwei bis fünf Zentimeter lange Streifen geschnitten wird.
Nun war ich zwar noch nie mit einem Zollstock in einer der Döner-Buden, die das stabile Rückgrat der Wuppertaler Gastronomie bilden. Aber Menschen mit 55 Zentimeter langen Messern trifft man nach meiner Beobachtung eher um ein Uhr nachts im Wupperpark Ost als im Imbiss an. Und Döner in Wuppertal wie auch in ganz Deutschland sind ja gerne auch mal aus Hühnchen, Kalb oder gar Gemüse.
Sie alle hätten dann umbenannt werden müssen. Zum Beispiel in „Höhner“ (Verwechselungsgefahr mit Kölner Musikgruppe), „Teigtasche mit Kalbsgeschrebbels“ oder „Gemüser“ bei der vegetarischen Variante. 80 bis 90 Prozent der Döner-Buden in Deutschland wären davon betroffen gewesen, schätzte die DEHOGA.
Dazu kommt es aber nicht, weil der Antrag aus der Türkei vorige Woche mangels Aussicht auf Erfolg zurückgezogen wurde. Damit haben wir weiterhin jede Menge Döner-Läden an der Alten Freiheit, die ihre alte Freiheit behalten, sich so zu nennen, wie sie wollen.
Während dieser Zwist nicht ausgefochten wurde, flammt an anderer Stelle soeben der uralte Streit wieder auf, wo die Currywurst erfunden wurde. Gastro-Archäologen aus dem Ruhrgebiet wollen jetzt Belege dafür gefunden haben, dass der Duisburger Frittenschmied Peter Hildebrand, genannt Peter Pomm, bereits am 22. September 1936 Curry über eine Wurst mit Tomatensauce gestreut und damit das Lieblingsgericht der Deutschen erfunden habe. Also 13 Jahre vor Imbissbetreiberin Herta Heuwer aus Berlin (nicht zu verwechseln mit der Namensgeberin des ebenfalls ziemlich wurstig spielenden Berliner Fußball-Zweitligisten), die nach dem bisherigen Stand der kulinarischen Forschung am 4. September 1949 die erste Currywurst serviert haben soll.
Im Gedenken daran wurde bisher am 4. September in Deutschland der Tag der Currywurst gefeiert. In Duisburg hat man ihn jetzt in einem Akt Trumpscher Willkür einfach auf den 22. September verlegt. Experten fürchten bereits, dass die Lage eskaliert und sich beide Städte in den nächsten Tagen gegenseitig mit Langstrecken-Pommesgabeln beschießen.
Mir ist egal, wer die Currywurst erfunden hat. Hauptsache, sie besteht aus den garantiert traditionellen Original-Zutaten. Also lecker scharfe Currysauce mit knusprigem Nitritpökelsalz, das Spuren von Fleisch enthalten kann ...
Bis die Tage!