Frist für Nebenkostenabrechnung als Vermieter: Was Sie wissen sollten

Die jährliche Nebenkostenabrechnung ist für viele Vermieter eine Routineaufgabe, doch sie birgt Fallstricke, die bei Nichtbeachtung ernsthafte Konsequenzen haben können. Die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Fristen ist dabei das A und O. Wer diese missachtet, riskiert nicht nur den Verlust von Nachzahlungsansprüchen, sondern kann sich auch dem Ärger der Mieter aussetzen. Es geht um mehr als nur Zahlen; es geht um Rechtssicherheit und ein gutes Mietverhältnis.

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Die Jahresfrist: Ein Stichtag mit Gewicht

Der Gesetzgeber hat klare Regeln für die Erstellung der Nebenkostenabrechnung aufgestellt. Der wichtigste Stichtag ist dabei der Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums. Üblicherweise läuft der Abrechnungszeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember eines Jahres. Das bedeutet, die Abrechnung für das Jahr 2024 muss spätestens bis zum 31. Dezember 2025 beim Mieter vorliegen. Diese Frist ist keine Empfehlung, sondern eine gesetzliche Vorgabe, die im Bürgerlichen Gesetzbuch verankert ist.

Ein Versäumnis dieser Frist hat weitreichende Konsequenzen. Der Vermieter muss die Fristen für die Nebenkostenabrechnung kennen und einhalten, sonst verliert er sämtliche Ansprüche auf Nachzahlungen aus der Betriebskostenabrechnung. Selbst wenn der Mieter objektiv zu wenig Nebenkosten gezahlt hat, kann die fehlende oder verspätete Abrechnung dies nicht mehr einfordern. Dies kann für den Vermieter zu erheblichen finanziellen Einbußen führen, insbesondere bei größeren Objekten oder stark gestiegenen Betriebskosten.

Ausnahmen und Besonderheiten der Frist

Obwohl die Jahresfrist der Regelfall ist, gibt es bestimmte Konstellationen, die eine Abweichung oder eine besondere Betrachtung erfordern. Eine wichtige Ausnahme betrifft beispielsweise den Auszug des Mieters. Auch wenn das Mietverhältnis unterjährig endet, bleibt die Verpflichtung zur Abrechnung innerhalb der Jahresfrist bestehen. Die Abrechnung muss sich dann auf den Zeitraum beziehen, in dem der Mieter im Objekt wohnhaft war.

Eine weitere Besonderheit ergibt sich, wenn der Vermieter selbst auf Informationen Dritter angewiesen ist, um die Abrechnung zu erstellen. Dies betrifft häufig die Abrechnung von Heizkosten, die von externen Dienstleistern vorgenommen wird. Verzögert sich die Übermittlung dieser Daten ohne Verschulden des Vermieters, kann dies unter Umständen eine geringfügige Überschreitung der Frist rechtfertigen. Allerdings muss der Vermieter hier nachweisen können, dass er die Verzögerung nicht zu vertreten hat und alle zumutbaren Schritte unternommen wurden, um die Daten rechtzeitig zu erhalten. Eine bloße Bequemlichkeit oder das Nichtbeachten von Mahnungen zählt dabei nicht als Entschuldigung.

Die Zustellung: Wann ist die Frist gewahrt?

Für die Wahrung der Frist ist nicht allein das Datum der Erstellung der Abrechnung entscheidend, sondern der Zeitpunkt des Zugangs beim Mieter. Die Abrechnung muss dem Mieter also tatsächlich zugegangen sein, bevor die Frist abläuft. Eine einfache postalische Sendung am letzten Tag der Frist ist daher riskant. Gerät die Sendung auf dem Postweg in Verzug, trägt der Vermieter das Risiko.

Es empfiehlt sich daher, die Abrechnung frühzeitig zu versenden oder einen Zustellnachweis zu verwenden, wie zum Beispiel ein Einschreiben mit Rückschein. Auch die persönliche Übergabe mit einer Empfangsbestätigung des Mieters ist eine sichere Methode, um den fristgerechten Zugang zu dokumentieren. Eine E-Mail-Sendung ist nur dann rechtlich bindend, wenn dies im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart wurde oder der Mieter den Empfang der E-Mail bestätigt. Im Zweifel sollte man immer den sichersten Weg der Zustellung wählen.

Inhaltliche Anforderungen an die Abrechnung

Neben der fristgerechten Zustellung sind auch die inhaltlichen Anforderungen an eine Nebenkostenabrechnung von Bedeutung. Die Abrechnung muss klar und nachvollziehbar sein. Sie muss die Gesamtkostenpositionen, den Umlageschlüssel für jede Position und den Anteil des Mieters transparent aufschlüsseln. Auch die Vorauszahlungen des Mieters müssen korrekt berücksichtigt werden.

Fehler in der Abrechnung können dazu führen, dass diese unwirksam ist. In solchen Fällen kann der Mieter die Zahlung einer Nachforderung verweigern, bis eine korrigierte und rechtlich einwandfreie Abrechnung vorliegt. Dies kann nicht nur zu Verzögerungen bei der Begleichung der Forderungen führen, sondern auch zu Unstimmigkeiten im Mietverhältnis. Eine sorgfältige und fehlerfreie Erstellung ist daher von großer Bedeutung.