„Im internationalen Vergleich liegen die Entgeltfortzahlungskosten in Deutschland auf einem hohen Niveau. Besonders im Bergischen Land zeigen sich bei Atemwegs- und psychischen Erkrankungen überdurchschnittliche Werte innerhalb Nordrhein-Westfalens. Seit 2010 sind die Aufwendungen der Arbeitgeber um das 2,2-Fache gestiegen. Im Durchschnitt sind Beschäftigte in der Region 20,8 Arbeitstage pro Jahr arbeitsunfähig“, so die VBU.
VBU-Geschäftsführer Michael Schwunk: „Die dadurch entstehenden Ausfallzeiten stellen für viele Unternehmen eine zunehmende Herausforderung dar und wirken sich auf die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts aus. Internationale Erfahrungen zeigen, dass Umfang und Ausgestaltung der Lohnfortzahlung einen Einfluss auf das Gesamtniveau der Kosten haben.“
Vor diesem Hintergrund halte man „eine sachliche und ergebnisoffene Überprüfung der bestehenden Regelungen zur Entgeltfortzahlung für sinnvoll“. Die während der Pandemie eingeführte telefonische Krankschreibung sei „ein zeitlich begrenztes Instrument unter besonderen Rahmenbedingungen“ gewesen. „Heute sollte geprüft werden, ob alternative Modelle – etwa Videosprechstunden – eine angemessenere Ausgestaltung ermöglichen“, so Schwunk.
Darüber hinaus sieht die VBU Gesprächsbedarf bei einzelnen strukturellen Fragen. Dazu zählen unter anderem „die Ausgestaltung der Lohnfortzahlung über längere Zeiträume, die derzeit nur eingeschränkt funktionierende Anrechnung von Vorerkrankungen sowie die Regelungen zu Urlaub und Zuschlägen bei Arbeitsunfähigkeit“.
Schwunk: „Ziel muss es sein, soziale Absicherung und wirtschaftliche Tragfähigkeit dauerhaft in Einklang zu bringen. Angesichts der internationalen Vergleiche ist es sinnvoll, die bestehenden Regelungen regelmäßig zu überprüfen und gegebenenfalls weiterzuentwickeln.“