Hinweise der Stadtverwaltung Klare Regeln für den Einsatz von Mährobotern und Rasenmähern

Wuppertal · Wuppertal will seine tierischen Bewohner schützen und erinnert deshalb an die geltenden Regeln für Mähroboter und Rasenmäher.

Symbolbild.

Foto: Simone Bahrmann

„Die Geräte verletzen oder töten oft Igel, Kröten und Insekten, die nicht rechtzeitig flüchten können. Wer ein Tier beim Mähen verletzt, verstößt gegen das Bundesnaturschutzgesetz und muss mit Folgen rechnen“, so die Verwaltung.

Die untere Immissionsschutz- und Naturschutzbehörde betont, dass Gartenbesitzerinnen und -besitzer eine besondere Verantwortung tragen: „Bevor die Messer rotieren, müssen sie die Rasenflächen gründlich nach Wildtieren absuchen. Besonders Mähroboter stellen eine unsichtbare Gefahr dar, da sie oft ohne Aufsicht arbeiten. Da viele kleine Tiere bei Gefahr erstarren, statt zu fliehen, geraten sie leicht unter die scharfen Klingen. Das Gesetz verpflichtet jeden Gartenbesitzer dazu, den Tod oder die Verletzung von Tieren aktiv zu verhindern.“

Zusätzlich schränkt der Lärmschutz den Einsatz der Maschinen rechtlich ein. Laut der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung dürfen Rasenmäher und Roboter an Sonn- und Feiertagen überhaupt nicht laufen. An Werktagen gilt ein striktes Betriebsverbot zwischen 20 Uhr abends und 7 Uhr morgens. „Diese Ruhezeiten schützen nicht nur die Nachbarschaft vor Lärm, sondern bewahren vor allem nachtaktive Tiere wie den Igel vor tödlichen Unfällen“, hweißt es.

Wer mehr über den Schutz von Wildtieren im eigenen Garten erfahren möchte, findet Tipps unter www.wuppertal.de. Dort informiert die Verwaltung über sichere Mähmethoden und das richtige Verhalten, falls jemand ein verletztes Tier findet.