„Sehr geehrtes Leitungsteam der GEW, vielen Dank für Ihr Schreiben vom 20. März 2026 und wir möchten uns für die verzögerte Antwort entschuldigen. Zur Aufklärung des Sachverhaltes möchten wir Ihnen gerne folgende Rückmeldung geben:
Über den Jahreswechsel werden in jedem Jahr die noch offenen Bestellungen (keine Lieferung, nicht abgerechnet) auf das Folgejahr übertragen. Damit geschieht zunächst auch automatisch eine Belastung des Folgehaushaltes. In den ersten Wochen des Folgejahres werden Rechnungen für Leistungen des Vorjahres auch noch in das Vorjahr gebucht, um periodengerecht und entlastend für das neue Haushaltsjahr zu verbuchen.
Das ist ein gängiges Verfahren und geübte Praxis. In dem Moment kann natürlich nur reduziert über Budgets verfügt werden. Für zeitkritische Bestellungen und Maßnahmen werden in Zusammenarbeit mit der Kämmerei Lösungen gefunden.
Für die Schulen gibt es die Vereinbarung, dass offene Bestellungen nicht das Budget des Folgejahres belasten. Nach Buchungsschluss folgen nach und nach die Bereitstellungen der Mittel in Höhe der übertragenen Bestellungen. Insofern steht den Schulen ihr Etat 2026 auch in voller Höhe zur Verfügung.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Annette Berg (Beigeordnete für Soziales, Jugend, Schule und Integration)
Dr. Sandra Zeh (Beigeordnete für Personal, Digitalisierung und Wirtschaft)“