Abstellflächen und Sanktionen Rat beschließt klarerer Regeln für E-Scooter in Wuppertal

Wuppertal · Die Regeln für den Betrieb von kommerziellen E-Scootern in Wuppertal werden angepasst. Der Rat beschloss auf Antrag von CDU und SPD unter anderem eine „zügige Ausweisung von verpflichtend zu nutzenden Abstellflächen im Stadtgebiet“.

Solche Bilder soll es künftig nicht mehr geben.

Foto: Gregor Herber

Zeitgleich soll „im Umfeld von entsprechend eingerichteten Abstellflächen, das Auf- und Abstellen von E-Scootern untersagt“ werden. Außerdem werden, so der Auftrag an die Verwaltung, Sanktionsmöglichkeiten gegen Verleiher, die sich nicht ausreichend an die Sondernutzungserlaubnis halten, strikter angewendet. „Das Ordnungsamt wird angehalten, das verbotswidrige, insbesondere verkehrsbehindernde Abstellen von E-Scooter konsequent zu ahnden“, heißt es in dem Antrag.

Die Begründung: „Seit der Einführung des E-Scooter-Verleihsystems in Wuppertal haben die Beschwerden über falsch, unachtsam und verkehrsbehindernd abgestellte E-Scooter nicht abgenommen. Demgegenüber sind keine auf die Ausleihenden ausgerichtete Maßnahmen der Betreiber der Verleihsysteme wahrnehmbar. Jedenfalls sind im Stadtbild keine Verbesserungen erkennbar.“ Man wolle einen „Ausgleich der Interessen und Belange aller Wuppertalerinnen und Wuppertaler und Verkehrsformen“ schaffen.

Der Rat stimmte ebenso dem Vorschlag der Grünen zu, eine „Obergrenze für die Gesamtzahl der E‑Scooter“ einzuführen. Sie soll in Abstimmung mit den Anbietern Voi, Bolt und Lime festgelegt werden und auch eine „verbindliche Quote von mindestens zehn Prozent Fahrrädern innerhalb des Verleihbestands“ enthalten.

Der Rat hat unterdessen auf Antrag der CDU-Fraktion beschlossen, die Verabschiedung des Haushaltssicherungskonzepts von einer zunächst geplanten Sondersitzung am 16. März auf das zweite Quartal zu verschieben. Dafür stimmten neben der CDU auch SPD, FDP/Freie Wähler und AfD.

Die Grünen wollten dagegen Sondersitzungen im Februar, um „Baumaßnahmen, sämtliche Anschaffungen (zum Beispiel in der IT-Ausstattung, Fahrzeuge, Mobiliar, Dienstleistungen) sowie alle Fördermaßnahmen, da die Bereitstellung der Eigenanteile durch die Stadt Wuppertal noch nicht gesichert ist“, nicht zu gefährden.