Vohwinkel Trickdiebe stehlen wertvollen Schmuck

Wuppertal · Ein Trickdieb hat am Freitag (20. Februar 2026) bei einer 81 Jahre alten Frau in Wuppertal-Vohwinkel hochwertigen Schmuck gestohlen.

Bild der Kampagne gegen Telefonbetrug.

Foto: Christoph Petersen

Nach Angaben der Polizei rief gegen 7:45 Uhr ein vermeintlicher Kriminalbeamter bei ihr an. Der Kriminelle behauptete, dass in der Wohnsiedlung Täter unterwegs seien und ältere Menschen um ihr Vermögen betrügen würden. Um ihre Vermögenswerte zu schützen, wolle die Polizei den Schmuck sicherstellen. Ein vermeintlicher Oberstaatsanwalt, der ebenfalls kurz mit der Geschädigten telefonierte, bestätigte die erfundenen Angaben.

„Gegen 8:30 Uhr ließ die Geschädigte einen unbekannten Mann ins Haus. Der Täter griff sich den Schmuck und flüchtete anschließend in unbekannte Richtung. Er ist circa 20 bis 30 Jahre alt, hat blondes Haar, trug helle Kleidung und sprach akzentfreies Deutsch“, heißt es aus dem Präsidium.

Die Polizei bittet Zeuginnen und Zeugen, die Hinweise zu dem Täter geben können, sich unter der Telefonnummer 0202 / 284-0 zu melden. Sie macht erneut auf ihre Präventionskampagne „Gut Aufgelegt! Telefonbetrug kann jeden treffen“ aufmerksam und gibt folgende Tipps.

„● Tief durchatmen, auch wenn die Geschichte noch so dramatisch klingt.

● Legen Sie beim geringsten Zweifel auf! Rufen Sie selbst die Polizei unter der 110 an!

● Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen und seien Sie misstrauisch, wenn Sie von einem unbekannten Anrufer mit einem beunruhigenden Sachverhalt und finanziellen Forderungen konfrontiert werden.

● Sprechen Sie nicht mit Betrügern - sondern mit Ihren Angehörigen: Fragen Sie bei Ihren richtigen Angehörigen persönlich nach oder ziehen Sie eine Vertrauensperson hinzu.

● Geben Sie am Telefon niemals Auskunft über Ihre persönlichen und finanziellen Verhältnisse.

● Denken Sie daran: Die Polizei ruft Sie niemals unter der Polizeinotrufnummer 110 an! Das machen nur Betrügerinnen und Betrüger!

● Die Polizei nimmt niemals Geld, Schmuck oder Wertgegenstände entgegen. Erst recht nicht als Kaution.“