Ermittlungen zum Solinger Brandanschlag Linkes Bündnis kritisiert Polizeipräsident Röhrl

Wuppertal / Solingen · Die Fraktion Linkes Bündnis im Wuppertaler Stadtrat kritisiert die Ermittlungen zum Solinger Brandanschlag 2024 durch die Polizei. Sie fordert in einer Anfrage Oberbürgermeister Uwe Schneidewind auf, Polizeipräsident Markus Röhrl „einen Katalog von dringenden Fragen vorzulegen, die Aufklärung zu der Art der Ermittlungen und zum Umgang mit Beweismaterial durch die ermittelnden Beamten verlangen“.

Das Wuppertaler Landgericht.

Foto: Christoph Petersen

Im bisherigen Verlauf des Prozesses vor dem Wuppertaler Landgericht gegen den mutmaßlichen Attentäter, dem im Zusammenhang mit einem Attentat unter anderem vierfacher Mord vorgeworfen wird, kristallisiere sich „immer mehr heraus, dass diese Tat politisch rechts motiviert war“.

„Dabei hatte Wuppertals Polizeipräsident unmittelbar nach der Festnahme des geständigen Angeklagten noch gesagt, dass es keine Hinweise auf einen rechtsradikalen Hintergrund gäbe. Jetzt stellt sich im Verlauf des Prozesses am 14. Verhandlungstag unter anderem heraus, dass die Polizei unmittelbar nach dem Brandanschlag die Tat zunächst sehr wohl als ‚rechtsmotiviert‘ eingestuft hatte, was aber im Nachhinein handschriftlich von einem Beamten geändert und damit nicht Bestandteil der Akte wurde“ so der Fraktionsvorsitzende Gerd-Peter Zielezinski. „Wurde also der Polizeipräsident durch seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern falsch informiert? Wurden deshalb Auswertungen von Beweismitteln unterlassen?“

Erst während des Prozesses seien „auf Antrag der Anwältin der Nebenklage Beweismittel, die nicht in den Prozessakten aufgelistet waren, dem Gericht zur Verfügung gestellt bzw. noch ausgewertet. So wurden unter anderem rassistische Bilder mit Nazipropaganda, NS-Literatur und 166 Dateien mit rechtsextremem Inhalt gefunden“, erklärt die Fraktion.

Zielezinski: „Klar dürfte sein, dass durch diese skandalöse Art der polizeilichen Ermittlungsarbeit die Wahrheitsfindung behindert, das Vertrauen in die Rechtsprechung verloren geht, der Prozess verlängert und die Kosten gesteigert werden. Besonders aber verlängert sich dadurch die schmerzhafte und quälende Situation der Angehörigen der Getöteten. Sie haben ein Recht auf lückenlose Aufklärung.“