Kommentar zur Maskenpflicht und Bußgeldern Wenn die Masken fallen ...

Wuppertal / Düsseldorf · Das muss man NRW-Verkehrsminister Hendrik Wüst lassen. War die Landesregierung in den vergangenen Monaten bislang eher dafür bekannt, die Corona-Schutzregeln möglichst rasch zu lockern, setzte der CDU-Politiker in dieser Woche ein formidables Ausrufezeichen, das bundesweit für jede Menge Aufsehen sorgte.

 Jörn Koldehoff.

Jörn Koldehoff.

Foto: Max Höllwarth

Nicht weniger als 150 Euro sollen in Kürze diejenigen zahlen, die sich weigern, in Bus oder Bahn (und damit auch in der Wuppertaler Wochenend-Schwebebahn) einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Und zwar sofort beim ersten Verstoß. Es solle „keine lange Diskussion mehr mit Maskenmuffeln“ geben, sagte Wüst der „Rheinischen Post“. Und: „Wer ohne Mund-Nasen-Schutz erwischt wird, muss an der nächsten Haltestelle raus und zahlen.“

Die Erkenntnis kommt spät, aber aus gutem Grund. Der neuerliche Anstieg der Infektionszahlen beunruhigt. Inzwischen ist klar, dass das Gesundheitssystem, die Wirtschaft und die Staatsfinanzen keinen zweiten Lockdown verkraften können. Vom Leid der Betroffenen einmal ganz abgesehen. Lange, zu lange hat man an die „Einsicht der Bevölkerung“ appelliert. Um nicht missverstanden zu werden: Der allergrößte Teil macht mit, sich und eben auch andere zu schützen – und das durchaus vorbildlich. Das zeigt schon die jüngste Umfrage im „ARD DeutschlandTrend“, bei dem satte 93 Prozent eine Testpflicht für Reiserückkehrer aus Corona-Risikogebieten befürworten (und 57 Prozent die Kostenübernahme durch den Staat kritisieren). Es gibt aber eben jenen kleineren Teil, der die Maskenpflicht ablehnt – aus den unterschiedlichsten Gründen, wobei die gesundheitlichen wohl nur in ganz wenigen Fällen zutreffen.

Klar ist: Wo nicht kontrolliert wird, gibt es Ausreißer. Wer in den vergangenen Wochen mit der Deutschen Bahn unterwegs war, sah reihenweise achselzuckende Zugbegleiterinnen und Zugbegleiter, wenn sich Gäste über Maskenverweigerer beschwerten. Dabei haben die Verkehrsbetriebe Hausrecht und können Maskenpflicht in ihren Beförderungsbedingungen festschreiben (wie etwa das Verbot, dass in Bussen und Bahnen nicht geraucht oder gegessen werden darf) – und damit nicht folgsame Gäste an der nächsten Station an die frische Luft setzen.

Gemacht wurde das nicht. Weil das Personal fehlt(e) oder kein Streit riskiert werden sollte. Allein die Ankündigung, die Fahrt nicht fortzusetzen und die Behörden zu verständigen, kann jedoch Wirkung zeigen.

In der Praxis wird es in der Tat nicht ohne Auseinandersetzungen abgehen. Das Bußgeld dürfen ohnehin nur (Bundes-)Polizei oder Ordnungsämter einfordern. Dennoch: 150 Euro sind ein deutliches Pfund. Werden sie konsequent kassiert, wird sich das Problem deutlich eindämmen lassen. Wer einmal geblitzt worden ist, fährt an der Stelle künftig langsamer. Oder wie mein Fahrlehrer zu sagen pflegte: „Wenn du zu schnell bist und erwischt wirst, musst du zücken.“ Wer die Masken fallen lässt, muss es auch – oder die entsprechenden Verkehrsmittel künftig meiden.

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