„Wahlberechtigte, für die Briefwahlunterlagen ausgestellt wurden, erhalten einen Sperrvermerk. Sie können dann nicht im Wahllokal wählen. Auch dann nicht, wenn die Briefwahlunterlagen gar nicht bei den Wahlberechtigten eingegangen sind. Deshalb hilft ein Anruf im Wahlamt, damit das Wahlrecht trotzdem ausgeübt werden kann. Dann wird der Sperrvermerk aufgehoben“, teilt die Verwaltung mit. Das Wahlamt macht darauf aufmerksam, dass das nur bis Freitag (21. Februar 2025) um 15 Uhr möglich ist.
Weiterer Tipp: Bürgerinnen und Bürger sollten mit einem Blick in die Wahlbenachrichtigung überprüfen, an welchem Ort sie wählen können. Wer seine Benachrichtigung verloren hat und sich nicht mehr an sein Wahllokal erinnert, kann unter der Rufnummer 0202 / 563-9009 nachfragen.