Handball-Bundesliga BHC kritisiert Urteil und will seine Rechte wahren
Wuppertal · Der Handball-Bundesligist Bergischer HC kritisiert die Entscheidung des Schiedsgerichts, dem HSV Hamburg die Lizenz unter einer Auflage zu erteilen. Er schließt weitere juristische Schritte nicht aus. Die Stellungnahme im Wortlaut.
„Die Entscheidung des Schiedsgerichts ist für den BHC nicht nachvollziehbar. Die eigenen Wirtschaftsprüfer des HSV Hamburg haben seit Dezember 2022 mehrfach festgestellt, dass der HSV Hamburg die für eine Teilnahme an der HBL erforderliche Liquidität nicht erfüllt. Dieser Erkenntnis hat sich die HBL in ihrer Lizenzierungsentscheidung im April 2024 letztlich angeschlossen.
Auch das Schiedsgericht hat nun bestätigt, dass der HSV Hamburg in dieser Saison im entscheidenden Zeitpunkt der Lizenzierungsentscheidung eine Liquiditätsunterdeckung in Höhe von offenbar 4,1 Millionen Euro aufwies. Mit der Anforderung einer zusätzlichen finanziellen Sicherheit geht das Urteil sogar nochmals über die ursprüngliche Lizenzentscheidung der HBL hinaus.
Der HSV Hamburg nimmt damit nachweislich seit mehr als einer Saison entgegen den für alle Clubs geltenden finanziellen Regeln am Spielbetrieb der HBL teil. Richtigerweise hätte die Lizenz für diese Saison nicht erteilt, jedenfalls aber schon längst entzogen werden müssen. Bei pflichtgemäßer Anwendung der HBL-Statuten wäre eine Neuerteilung für die kommende Saison dadurch ausgeschlossen gewesen – ohne, dass es auf die aus Sicht des Schiedsgerichts entscheidungserheblich gewordene Bedingung und deren formell verfahrensfehlerhafte Erteilung durch die HBL hätte ankommen dürfen. Die dem HSV Hamburg durch das Schiedsgericht für die kommende Saison zugesprochene Lizenz ist nach Auffassung des BHC daher irregulär.
Das Urteil steht den Zielen der Lizenzierung, verlässliche und glaubwürdige Management- und Finanzstrukturen auszubauen, diametral entgegen. Ein Lizenzierungsverfahren, in dem zwingende Ausschlussfristen und finanzielle Kriterien für die Teilnahme am Spielbetrieb nach freiem Ermessen disponiert werden, bietet keine Grundlage für einen sportlich fairen und wirtschaftlich integren Wettbewerb.
Der BHC hat diese Erkenntnisse und seine Rechtsauffassung bereits vor der Entscheidung des Schiedsgerichts zunächst gegenüber der HBL und dann im Rahmen einer eigenen Schiedsklage vorgetragen, um eine statutenkonforme Lizenzierung herbeizuführen. Diesen Weg werden wir zur Wahrung unserer eigenen Rechte weitergehen.“