Kürzlich flatterte mir eine Vollstreckungsankündigung der Stadt Wuppertal über eine vermeintlich offene Forderung von 24,02 Euro ins Haus. Die Frist zur Abwendung von Zwangsmitteln betrug gerade einmal fünf Tage incl. Wochenende, da die Postlaufzeit des am 26. Juni datierten Briefes stolze acht Tage betrug. Insofern war die Frist beim Öffnen des Umschlags am 4. Juli auf drei Werktage reduziert und damit nahezu abgelaufen.
Nach sofortiger Zahlung unter Vorbehalt und einer Prüfung durch die Behörde stellte sich heraus: Der zugrunde liegende Jahresbescheid wurde mir von der Stadt Wuppertal niemals bekannt gegeben. Die Vollstreckung gegen mich war schlicht rechtswidrig. Die Behörde räumte den Fehler auf meine Beschwerde hin ein und kündigte eine Erstattung des Geldes an.
Man verwies jedoch darauf, dass es sich um einen „Einzelfall“ handle und der Prozess „in der Theorie“ tadellos mit Vorab-Mahnungen funktioniere. Wörtlich wurde mir durch eine Sachbearbeiterin – höherer Stelle war der Vorgang keine Stellungnahme wert – mitgeteilt: „Das bei Ihnen durch einen Fehler entstandene Bild der Bearbeitung bei der Vollstreckungsbehörde entspricht so nicht den Tatsachen.“
Dieser Vorgang illustriert jedoch genau das grundlegende Problem unserer kommunalen Verwaltung: Was nützt ein System, das in der Theorie funktioniert, wenn die Praxis aufgrund mangelnder digitaler Kontrollen und fehlerhafter Datenpflege blind eine Vollstreckung gegen unbescholtene und völlig ahnungslose Bürger einleitet?
Gerade eine Vollstreckungsbehörde greift massiv in die Rechte von Bürgern ein – hier muss maximale Sorgfalt statt blinder Automation gelten. Stattdessen gab es eine ganze Kette von Fehlern und offensichtlich kein Schuldbewusstsein an oberer Stelle.
Wenn die Stadtverwaltung künftig wirklich bürgerfreundlich, effizient und zeitgemäß agieren will, reicht das Hoffen auf das Ausbleiben von „Einzelfällen“ nicht aus. Wir brauchen eine konsequent digital unterstützte Verwaltung mit durchgehenden Kontrollmechanismen, transparenter Kommunikation und dem Ziel einer vollständig digitalen, fehlerfreien Verfahrensabwicklung.
Dr. Eckhard von Keutz
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