Prozess in Wuppertal Urteil nach Totschlag: Neuneinhalb Jahre Haft

Wupprtal · Ein 34-jähriger Wuppertaler ist am Dienstag (24. März 2020) in Wuppertal wegen Totschlags zu neun Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden. Der Angeklagte hatte im Mai 2019 in der Kleingartenanlage Springen sein 58-jähriges Opfer mit einem Rohr erschlagen.

 Der Ort des Geschehens.

Der Ort des Geschehens.

Foto: KGV Springen

Zuvor hatte der psychiatrische Gutachter zwar von „magischem Denken“ gesprochen, dass den Wuppertaler angetrieben habe – und die verminderte Schuldfähigkeit festgestellt. Eine psychiatrische Diagnose, die zur Einweisung in die Psychiatrie geführt hätte, hatte der Sachverständige hingegen ausgeschlossen.

Dabei hatte sich das, was den Angeklagten zu der Tat getrieben haben soll, durchaus verwirrt angehört. Wochenlang soll er nach dem Ende einer Beziehung haltlos durch Wuppertal vagabundiert sein, während er sich von Fröschen und Wasser aus der Wupper ernährt haben soll. So hat er es zumindest dem Gutachter erzählt, der über den 33-Jährigen sagt, er sei in dieser Zeit getrieben worden vom besagtem „magischen Denken“ und dem Wunsch, wieder mit Freundin und Kind zusammenkommen zu können. In der illusionären Hoffnung, beide in der Kleingartenanlage zu treffen, habe er sich schließlich an einem Maitag 2019 von einem Autofahrer dorthin mitnehmen lassen. Dort angekommen, sei er irgendwann auf sein späteres Opfer getroffen. Der 58-Jährige soll ihn gebeten haben, ihn oral zu befriedigen – was der Angeklagte dann auch getan haben will. Dazu soll der Zufallsbekannte ihm davon erzählt haben, auf „kleine Kinder zu stehen“, was sich jedoch als unzutreffend herausstellte, wie auch das Landgericht betonte

In diesem Augenblick soll bei dem 34-Jährigen das kindliche Trauma eines sexuellen Missbrauchs „aufgebrochen“ sein. Das Gericht ließ keinen Zweifel daran, dass sich dieser Missbrauch so zugetragen habe, wie vom Angeklagten geschildert. In den 1990er Jahren hatte es dazu beim Landgericht einen Prozess gegeben, ein Wuppertaler Geschäftsmann war zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Der Mann war ein Bekannter der Mutter und offenbar auch noch als Sozialarbeiter tätig – das Vertrauen des ihm von der Mutter anvertrauten Jungen soll er mehrfach missbraucht haben.

Aus Sicht des psychiatrischen Gutachters habe der Angeklagte im Affekt gehandelt, als er in der Kleingartenanlage auf sein Opfer einschlug. Vor der Tat soll er noch zurück zum Parkplatz gelaufen sein und dort Passanten nach einem Gegenstand gefragt haben, mit dem er „den Pädophilen umbringen“ könne. Fündig sei er kurz darauf auf einem Schuttplatz geworden, mit einem Rohr habe er dem Mann mehrfach ins Gesicht geschlagen. Die später herbeigeeilten Zeugen soll er gebeten haben, den Toten mit ihm gemeinsam beiseite zu schaffen.

„Sie sind in ihrem Leben keinen Schritt weitergekommen“, ließ der Vorsitzende Richter den Angeklagten in seiner Urteilsbegründung wissen. Zwar sei der nicht mit positiven Werten aufgewachsen und habe es in der Kindheit nicht leicht gehabt. Ein gewalttätiger Junkie als Vater, der die Familie früh verlassen hatte. Eine drogensüchtige Mutter, über die der 34-Jährige gesagt hatte, sie habe sich nicht für ihn interessiert. Noch heute höre er das Klimpern ihrer Armreifen inmitten der abweisenden Gesten, mit denen sie ihm zu verstehen gab, dass sie ihn nicht in ihrer Nähe habe haben wollen. Die Männer kamen und gingen - und solange sie da waren, schlugen einige von ihnen auch Mutter und Sohn. Wilde Partys, Drogen wurden herumgereicht und es soll die Mutter gewesen sein, die sie ihrem Kind angeboten haben soll. Ein Leben im Rausch, in dem der Junge auch noch den Drogenkurier habe spielen müssen.

Und dennoch sah das Gericht die Eigenverantwortung für ein – trotz aller Widrigkeiten – gelingendes Leben beim Angeklagten selbst. Er habe Gelegenheiten gehabt, um das Ruder herumzureißen. Dass er sich durchs Leben habe treiben lassen, hatte der 34-Jährige zuvor auch selbst eingeräumt. Bestenfalls nutzt er nun die Haftzeit dazu, sich seine seelischen Probleme anzuschauen. Die dazu notwendige Unterstützung würde man ihm jedenfalls wünschen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort