Vorkenntnisse müssen nicht vorhanden sein – alle Wahlvorsteherinnen und Wahlvorsteher sowie ihre Stellvertreterinnen und Stellvertreter erhalten kurz vor dem Termin eine Einweisung. „Neulinge“ sind willkommen.
Es gibt es eine finanzielle Vergütung. Die Meldung erfolgt digital über ein Anmeldeformular. Dabei können auch Wünsche, etwa Tätigkeit in einem bestimmten Wahllokal oder mit einer bestimmten Person, angegeben werden. Die Wahlbehörde versucht Wünsche soweit wie möglich zu berücksichtigen.
Folgende Aufgaben erwarten die Wahlhelfer am Wahlsonntag: Prüfung der Wahlberechtigung, Ausgabe der Stimmzettel, Beaufsichtigung der Wahlkabinen und der Wahlurne, Eintragung des Stimmabgabevermerks in das Wählerverzeichnis, Sicherstellung des ordnungsgemäßen Ablaufs der Stimmabgabesowie Auszählung der Stimmzettel ab 18 Uhr.
Ab dem 18. August werden die Berufungsschreiben verschickt. Die Festlegung des Einsatzes kann jedoch bis zum Samstag vor dem jeweiligen Wahltag erfolgen. Die Anmeldung erfolgt unverbindlich. Wahlhelferinnen und Wahlhelfer müssen am Wahltag 16 Jahre alt sein und die deutsche oder eine sonstige EU-Staatsangehörigkeit besitzen.