Ansprechpartner ist die Wahlbehörde unter der Telefonnummer 0202 / 563 7770 oder per E-Mail an briefwahl@stadt.wuppertal.de
Für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger gibt es folgende Lösung: Sie können ihre Stimme noch immer im Wahllokal am Wahlsonntag abgeben – aber nur wenn die Briefwahlunterlagen vorab für ungültig erklärt werden. Dies ist bis Freitag (12. September 2025) um 15 Uhr möglich.
„Melden sich betroffene Wählerinnen und Wähler nicht rechtzeitig, so ist eine Stimmabgabe im Wahllokal leider nicht mehr möglich. Im Wählerverzeichnis ist dann ein Sperrvermerk gesetzt“, so die Verwaltung.