Auch wenn die Unterlagen inzwischen eingetroffen sind, sollten sie nicht ungeöffnet liegen gelassen und rechtzeitig geprüft werden. Wahlberechtigte haben die Möglichkeit, die im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen.
Seit dem 18. August 2025 können Briefwahlunterlagen auch persönlich im Barmer Rathaus abgeholt werden. In Raum A-350 (3. Etage) besteht auch die Möglichkeit der direkten Stimmabgabe. Mehrere Kabinen stehen zur Verfügung, um direkt wählen zu können. Natürlich ist auch die herkömmliche Beantragung durch das Ausfüllen und Versenden des Briefwahlantrags auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung oder online über den auf der Wahlbenachrichtigung aufgedruckten QR-Code möglich.
Am 14. September finden die OB-Wahl, die Wahl des Stadtrats und die Wahl der Bezirksvertretungen statt. Zudem gibt es eine Integrationsratswahl, zu der unter anderem Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit bzw. solche mit Einbürgerung wahlberechtigt sind.
Bei der Kommunalwahl sind Deutsche wahlberechtigt sowie Staatsangehörige der übrigen EU-Mitgliedstaaten, die am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind. Außerdem müssen sie seit dem 29. August im Wahlgebiet wohnen, angemeldet und in das Wählerverzeichnis eingetragen sein.