Kommunalwahl und Integrationsausschuss 14. September: Welche Kreuze – und wofür?

Wuppertal · Aktuell werden die Wahlbenachrichtigungen für die Kommunalwahl am 14. September 2025 verschickt. Hier lesen Sie, welche Kreuze gemacht werden können, wer wählen darf, wie sich die zu wählenden Gremien zusammensetzen und was deren Aufgaben sind.

Ein Beispiel von vielen: Am Briller Kreuz, Ecke Hochstraße und Hainstraße, stehen diese drei Großplakate von Grünen, SPD und CDU zur Entscheidung um das Amt des Oberbürgermeistes bzw. der Oberbürgermeisterin.

Foto: Wuppertaler Rundschau/sts

Die Wählerinnen und Wähler können ihre Stimmen für das OB-Amt, den Stadtrat, eine Bezirksvertretung sowie teilweise auch für den Integrationsausschuss abgeben.

Wer wählen kann

Man muss mindestens 16 Jahre alt sein, die deutsche oder eine andere EU-Staatsangehörigkeit haben und mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl (also seit dem 29. August dieses Jahres) im Wahlgebiet wohnen oder sich gewöhnlich dort aufhalten.

Ihre Stimme für den Integrationsausschuss abgeben können alle, die ebenfalls mindestens 16 Jahre alt sind und entweder eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen oder in Deutschland eingebürgert wurden und sich seit mindestens einem Jahr hier aufhalten. Außerdem muss Wuppertal ihr Wohnsitz sein.

Der Oberbürgermeister oder die Oberbürgermeisterin

Die wohl prominenteste Personalie im Rahmen der Kommunalwahl ist die des Oberbürgermeisters beziehungsweise der Oberbürgermeisterin. Dafür gibt es aktuell elf Kandidaten und Kandidatinnen. Erhält am 14. September niemand von ihnen im ersten Wahlgang über 50 Prozent der Stimmen, findet zwei Wochen später, am 28. September, eine Stichwahl zwischen den beiden Erfolgreichsten der ersten Runde statt. Für den Sieg reicht dann die einfache Mehrheit. Der Oberbürgermeister ist Chef der Stadtverwaltung, Vorsitzender des Rates und vertritt die Stadt nach innen und außen. Die Amtsdauer beträgt fünf Jahre.

Der Stadtrat

Mit der Stadtrats-Stimme wählt man gleichzeitig einen Bewerber aus dem heimischen Wahlbezirk sowie die Liste einer Partei. Eine Erst- und Zweitstimme wie bei der Bundestagswahl gibt es hier nicht. Die Wahl zum Stadtrat ist eine Verhältniswahl: Der Anteil der Stimmen entscheidet also über die Verteilung der Sitze. Erhält eine Partei beispielsweise ein Viertel der Stimmen, bekommt sie auch ein Viertel der Sitze im Stadtrat. Die werden zunächst mit den Direktkandidaten besetzt, die einen der 33 Wahlkreise gewonnen haben. Der Rest wird über die Listen der Parteien aufgefüllt.

Der Rat der Stadt setzt sich aktuell aus 80 Mitgliedern zusammen. Er hat exekutive Kompetenzen, sorgt also für die Umsetzung von Gesetzen, die auf Landes- oder Bundesebene beschlossen wurden, und kann auf deren Grundlage Verordnungen und Satzungen erlassen. Der Stadtrat kann jedoch, anders als ein Parlament, keine eigenen Gesetze verabschieden.

Die Mitglieder des Rates werden für fünf Jahre gewählt. In dieser Zeit treffen sie sich regelmäßig in Ausschüssen und zu Sitzungen, um beispielsweise darüber zu entscheiden, wie viel Geld für ein Bauprojekt zur Verfügung gestellt werden soll. Auch die Entscheidung zur Bewerbung um die BUGA 2031 wurde vom Stadtrat getroffen. Die Mitglieder des Stadtrates engagieren sich ehrenamtlich und erhalten für ihre Arbeit nur eine Aufwandsentschädigung.

Die Bezirksvertretungen

Wuppertal hat zehn Stadtbezirke. Die Menschen in jedem dieser Bezirke können bei der Kommunalwahl die Zusammensetzung der Bezirksvertretung, eines „Stadtteilparlamentes“, wählen. Hierbei stimmen die Wählerinnen und Wähler nicht für einen bestimmten Kandidaten, sondern für eine im Vorfeld festgelegte Kandidaten-Liste einer Partei. Die Mitglieder der Bezirksvertretungen werden, wie der Stadtrat, für fünf Jahre per Verhältniswahl bestimmt. Die Sitze der 15- bis 19-köpfigen Gremien werden entsprechend verteilt.

Nachdem sich eine Bezirksvertretung zusammengefunden hat, wählt sie einen Bezirksbürgermeister als Vorsitzenden. Die Bezirksvertretungen kümmern sich hauptsächlich um Angelegenheiten vor Ort in ihrem Stadtteil – beispielsweise Verkehrsfragen im Bezirk oder die Ausstattung von Grundschulen und Sportplätzen.

Der Integrationsausschuss

Er vertritt die Interessen von Wuppertalerinnen und Wuppertalern mit Einwanderungsgeschichte und bringt deren Perspektive in die Gestaltung von Integrationspolitik ein. Zentrale Themen des Gremiums sind interkultureller Austausch, Mehrsprachigkeit und Einsatz gegen Diskriminierung. Ein Teil der Mitglieder des Ausschusses wird im Rahmen der Kommunalwahl direkt gewählt, der andere vom Stadtrat entsandt. Der Integrationsausschuss ist ein beratendes Gremium ohne eigene Entscheidungsgewalt. Wahlberechtigt sind etwa 100.000 Menschen. Die hier Wahlberechtigten bekommen ihre Unterlagen automatisch per Post.

Die Wahlbenachrichtigung

Alle, die am 14. September bei der Kommunalwahl stimmberechtigt sind, sollten bis zum 24. August ihre Wahlbenachrichtigung im Briefkasten haben. Die Wahlbenachrichtigung informiert auch über die Adresse des Wahllokales – und gibt Infos darüber, wie man die Briefwahl beantragen kann.