Wuppertaler Finanzämter Schreiben zu Grundsteuerreform kommt

Wuppertal · Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohngrundstücken in Wuppertal erhalten in den nächsten Tagen vom Finanzamt ein individuelles Informationsschreiben zur Umsetzung der Grundsteuerreform.

 Das Finanzamt in Barmen.

Das Finanzamt in Barmen.

Foto: Simone Bahrmann

„Mit den Informationsschreiben stellen wir den Eigentümerinnen und Eigentümern Daten zur Verfügung, die sie bei der Erstellung der Feststellungserklärung unterstützen und die Abgabe erleichtern“, erklären die Leiter der Wuppertaler Finanzämter. Die Feststellungserklärung dient der Neuberechnung der Grundsteuer nach einer im Jahr 2019 erfolgten Gesetzesreform. In Nordrhein-Westfalen gilt dabei – wie in den meisten Ländern in Deutschland – das Bundesmodell.

Das Schreiben enthält Daten zu dem jeweiligen Grundstück, wie das Aktenzeichen, die Gemarkung, das Grundbuchblatt, Angaben zum Flurstück, die Grundstücksfläche sowie den Bodenrichtwert. „Den Bürgerinnen und Bürgern liegen damit die überwiegenden Daten für die Feststellungserklärung vor“, betonen die Leiter der Wuppertaler Finanzämter. „Sie können diese nach Prüfung auf Vollständigkeit und Richtigkeit direkt in ihre Feststellungserklärung eintragen.“

Für persönliche Rückfragen haben die Wuppertaler Finanzämter eine zentrale Grundsteuer-Hotline von montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr eingerichtet. Für den Zuständigkeitsbereich des Finanzamts Wuppertal-Elberfeld steht die Telefonnummer 0202 / 489-1959 und für den Zuständigkeitsbereich des Finanzamts Wuppertal-Barmen die Telefonnummer 0202 / 9543-1959 zu Verfügung.

Auch das von der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen eingerichtete Grundsteuerportal gibt Hilfestellungen. Bei dem Portal handelt es sich um eine digitale Landkarte. Nach Eingabe der Adresse kann der Sachdatenauszug zu dem jeweiligen Grundstück abgefragt und mit den Daten aus dem Informationsschreiben abgeglichen werden. Das Grundsteuerportal ist über www.grundsteuer.nrw.de erreichbar.

Die Feststellungserklärung ist vom 1. Juli bis zum 31. Oktober 2022 grundsätzlich digital bei dem zuständigen Finanzamt einzureichen. Dies ist ab dem 1. Juli 2022 über das Online-Finanzamt „Elster“ möglich. „Wer bereits einen Elster-Zugang hat, kann diesen auch für die Abgabe der Feststellungserklärung nutzen“, so die Leiter der Wuppertaler Finanzämter. „Wer noch keinen eigenen Zugang hat, sollte sich bereits jetzt unter www.elster.de registrieren.“

Die Feststellungserklärung kann auch über den Zugang von nahen Angehörigen oder über andere Software-Anbieter, die diesen Service anbieten, abgegeben werden.

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