Mehrere Steuern unverändert Abfallgebühren steigen um knapp drei Prozent

Wuppertal · In diesen Tagen verschickt die Stadt Wuppertal die Steuer- und Grundabgabenbescheide für das neue Jahr, darunter 16.500 Hundesteuer- und 127.000 Grundabgabenbescheide.

 Symbolbild.

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Foto: AWG

Die Steuersätze für Gewerbe-, Grund-, Vergnügungs-, Wettbüro-, Hunde- und Zweitwohnungssteuer sind gegenüber dem Vorjahr unverändert geblieben. Die zum 1. April 2020 in Wuppertal eingeführte Infrastrukturförderabgabe ist wegen der Auswirkungen der Corona-Pandemie weiterhin bis zum 30. April 2022 ausgesetzt.

Weitere Veränderungen ergeben sich laut Stadt bei einzelnen Gebühren aufgrund der Kostenentwicklung: „Die Gebührensätze für Kläranlagen und Abfall sind gegenüber dem Vorjahr leicht gestiegen, die Straßenreinigungsgebühren mussten um durchschnittlich 2,87 Prozent angepasst werden.“

Mit den Hundesteuerbescheiden werden wie 2021 neben dem Merkblatt des Steueramtes auch eine Information des Bergischen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes sowie eine Information des Ressorts Umweltschutz zum Aufenthalt mit Hunden in der Landschaft übersandt.

Mit den Grundabgabenbescheiden wird ein Merkblatt mit aktuellen Hinweisen des Finanzministeriums NRW zur Grundsteuerreform zugestellt. Darin werden die Schritte für die Erklärung der Merkmale des Grundstücks online unter „meinELSTER“ beschrieben sowie auf die Telefon-Hotlines der zuständigen Finanzämter hingewiesen.

„Erfahrungsgemäß werden viele Bürger Rückfragen haben“, so die Verwaltung. Man bitte um Geduld, falls die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei telefonischen Rückfragen nicht sofort erreichbar seien. Ein persönlicher Besuch beim Steueramt ist nur nach einer vorherigen Terminvereinbarung möglich. Im Rathaus gilt die 3G-Regel: Alle Besucherinnen und Besucher im Rathaus müssen genesen, geimpft oder getestet sein.

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