Prozess am Wuppertaler Landgericht Shisha-Schlauch als Tatwerkzeug?

Wuppertal · Vor der Schwurgerichtskammer des Wuppertaler Landgerichts wird ein spektakulärer Todesfall verhandelt: Ein 35-jähriger Kfz-Mechaniker wird beschuldigt, in Elberfeld eine Frau mit dem Schlauch einer Wasserpfeife erwürgt zu haben.

 Der Angeklagte mit Verteidigerin Blazeska Gkiztavidis.

Der Angeklagte mit Verteidigerin Blazeska Gkiztavidis.

Foto: Mikko Schümmelfeder

Konkret bestehe „ein gewisser Tatverdacht“, dass der Angeklagte seine Ex-Frau (nach islamischen Recht) in der Nützenberger Straße am 6. Oktober vergangenen Jahres im Streit durch Strangulieren ihres Halses erst mit den Händen, danach dann mit einem Shisha-Schlauch gewürgt habe. Nach Verknoten des Schlauches sei sie daran erstickt. Ein vorsätzlicher Mord wird derzeit ausgeschlossen, ein Tatmotiv könne Eifersucht sein.

Entsprechend voll besetzt war die Zuschauertribüne, hauptsächlich mit Freunden und Verwandten des Opfers. Stark besetzt auch die Nebenklage – zu Vater und Bruder kommen demnächst die drei Kinder des Opfers.

Damit jede unabsichtliche eigene Belastung ausgeschlossen wird, hat das Verteidiger-Team dem Tatverdächtigen erst einmal Stillschweigen verordnet. Die Empfehlung des Vorsitzenden, durch ein „werthaltiges Geständnis“ seine Chance auf ein milderes Urteil zu verbessern, konterte die Verteidigung mit der Zielvorstellung, einen Freispruch für ihren Mandanten erwirken zu wollen. Es müsse noch ein bislang Unbekannter am Tatort gewesen sein – fremde DNA-Spuren an der Kleidung der Leiche, der Tatwaffe, also dem Shisha-Schlauch, hätten nicht von der Polizei oder dem Rettungsteam gestammt. Diese Spuren seien auch noch nicht untersucht worden.

Gegen eine Schuld des Angeklagten spräche auch das Verhalten nach der Tat. Er sei nach dem Besuch bei seiner ehemaligen Lebensgefährtin in Wuppertal an seinen jetzigen Wohnsitz in der Eifel zurückgekehrt, in dessen Nähe er auch geboren ist. Die Möglichkeit zu einer Flucht mit seinem Sohn in den Libanon, der Heimat seiner Eltern, habe er nicht erwogen.

Besonders ungewöhnlich: Als er die ersten Nachrichten über den gewaltsamen Tod gehört habe, habe er sich gleich in Schleiden bei der Polizei gemeldet. Die aber habe ihn gleich wieder weggeschickt, da noch nichts gegen ihn vorgelegen habe. Verhaftet und in die JVA Vohwinkel gebracht worden sei er erst später.

Ein kleiner Seitenhieb der Verteidiger: Man forderte kategorisch die Herausgabe der beschlagnahmten Brille des Angeklagten, schließlich müsse er lesen können, was ihm vorgeworfen werde und was seine Anwälte dazu verfassen würden.

Es sind bis zum 22. Juni noch zehn weitere Verhandlungstermine angesetzt. Eine psychiatrische Untersuchung des Angeklagten hat es noch nicht gegeben, ein Gutachter ist aber bereits zugezogen worden.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort