„Dem Service und der Ansprechbarkeit der Kolleginnen und Kollegen kam mit dem Beginn der Grundsteuerreform eine besondere Bedeutung zu. Wir haben damit gerechnet, dass die Eigentümerinnen und Eigentümer bei der Erstellung der Grundsteuererklärung einen höheren Unterstützungsbedarf haben könnten. Durch unsere Angebote auf allen Kanälen haben wir sie jederzeit bestmöglich unterstützt. Dies zeigt sich an den Nutzerzahlen online, an unserer Hotline und bei uns vor Ort“, so Eva Stahlschmidt (Leiterin des Finanzamts Wuppertal-Barmen).
„Die Menschen in Wuppertal sind besonders online-affin, das zeigt sich auch daran, dass über 87 Prozent der Grundsteuererklärungen online eingereicht wurden“, ergänzt Matthias Prior (Leiter des Finanzamts Wuppertal-Elberfeld). Die Behörden hatten im Vorfeld ihre Kapazitäten aufgestockt und Informationskampagnen gestartet.
Im nächsten Schritt sollen die unbebauten Grundstücke und im Anschluss die verbleibenden Fälle geschätzt werden. „Die betroffenen Personen sind trotz Schätzung weiterhin verpflichtet, eine Erklärung zur Feststellung der Grundsteuerwerte abzugeben“, heißt es.
Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 10. April 2018 die gesetzlichen Regelungen zur Grundsteuer für unvereinbar mit dem allgemeinen Gleichheitssatz des Grundgesetzes erklärt. Daher wurde die Reform nötig. In Nordrhein-Westfalen gilt das Bundesmodell – wie in der Mehrzahl der Länder.