Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Reisevermittlung

Wuppertal · Sehr geehrter Reisegast, die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden und dem Reisevermittler (den Reisebüros Rundschau Reisen und Top Reisen oder sonstigen Reisevermittler) zu Stande kommenden Reisevermittlungsvertrages.

Sie ergänzen die auf den Reisevermittlungsvertrag anwendbaren gesetzlichen Vorschriften der §§ 675, 631 ff. BGB und füllen diese aus.

1. Geltungsbereich

a) Das Reisebüro tritt auf der Grundlage dieser AGB als Vermittler von Reiseleistungen, wie Beförderungsleistungen (u.a. Flüge, Bahnfahrten), sonstiger touristischer Einzelleistungen (u.a. Hotelaufenthalte, Ferienwohnungen), fremdveranstalteter Pauschalreisen sowie sonstige Reiseleistungen auf.

Die Reiseleistungen werden von Veranstaltern und sonstigen Leistungsträgern erbracht. Die Vertragsbeziehung bezüglich der Reiseleistungen kommt direkt und unmittelbar zwischen dem Reiseteilnehmer (Kunde von Rundschau Reisen/Top Reisen) und dem jeweiligen Veranstalter bzw. sonstigen Leistungsträger zustande. Das Reisebüro nimmt die Anmeldungen bzw. Reservierungen der Reiseteilnehmer entgegen und vermittelt den Abschluss des Reisevertrages mit den jeweiligen Leistungserbringern.

b) Für Buchungen ist der Inhalt der mit dem Veranstalter oder den sonstigen Leistungsträgern abgeschlossenen Verträge einschließlich der AGB der Veranstalter oder sonstigen Leistungsträger maßgeblich. Rundschau Reisen bzw. Top Reisen ist an den vermittelten Reiseleistungen vertraglich nicht beteiligt.

2. Vertragsabschluss

a) Der Abschluss des Vertrages bedarf keiner bestimmten Form. Mit der Erteilung des Vermittlungsauftrages kommt zwischen dem Kunden und dem Reisevermittler der Reisevermittlungsvertrag in Form eines Geschäftsbesorgungsvertrages zustande.

b) Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Weg (E-Mail) vorgenommen werden. Bei elektronischen Buchungen bestätigen wir den Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Bestätigung der Annahme des Vermittlungsauftrags dar. Für den Fall, dass vom Reiseveranstalter für den Vertragsabschluss eine bestimmte Form vorgeschrieben ist, wird der Reisevermittler den Kunden rechtzeitig darüber informieren.

c) Die beiderseitigen Rechte und Pflichten des Kunden und des Reisevermittlers ergeben sich, soweit dem nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen, aus den im Einzelfall vertraglich getroffenen Vereinbarungen, diesen AGB und den gesetzlichen Vorschriften der §§ 675, 631 ff. BGB über die entgeltliche Geschäftsbesorgung.

3. Pflichten des Reisevermittlers

a) Der Reisevermittler nimmt die zur Durchführung des Vermittlungsauftrages notwendigen Handlungen gemäß dem Buchungsauftrag des Kunden sowie die entsprechende Beratung und die Abwicklung der Buchung vor. Hierzu kann unter anderem auch die Übergabe der jeweiligen Reiseunterlagen zählen, soweit diese nicht nach den mit dem jeweiligen Reiseveranstalter getroffenen Vereinbarungen direkt den Kunden übermittelt werden.

b) Der Reisevermittler haftet bei der Erteilung von Hinweisen und Auskünften im Rahmen des Gesetzes und der vertraglichen Vereinbarungen für die richtige Auswahl der Informationsquelle und die korrekte Weitergabe an den Kunden.

c) Für die Richtigkeit der erteilten Auskünfte haftet der Reisevermittler gemäß § 676 BGB nicht, es sei denn, dass ein besonderer Auskunftsvertrag zwischen den Parteien abgeschlossen wurde.

d) Eine entsprechende Aufklärungs- oder Informationspflicht besteht nur dann, wenn besondere dem Reisevermittler bekannte oder erkennbare Umstände einen ausdrücklichen Hinweis erforderlich machen und die entsprechenden Informationen nicht bereits in einem der Reiseprospekte der Reiseveranstalter enthalten sind.

e) Der Reisevermittler ist ohne ausdrückliche Vereinbarung nicht verpflichtet, den jeweils billigsten Anbieter der angefragten Reiseleistung zu ermitteln und/oder anzubieten.

4. Einreisebestimmungen, Visa, Versicherungen

a) Der Kunde hat sowohl die Informationen des Reisevermittlers als auch diejenigen des jeweiligen Leistungsträgers zu Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen, einschließlich der Fristen zur Erlangung etwaig notwendiger Dokumente zu beachten. Er ist selbst für die Beschaffung von Pass-, Visa- und Gesundheitsdokumenten verantwortlich. Alle Nachteile, die dem Kunden aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen hiervon ist die Nichtbefolgung aufgrund einer schuldhaften Falsch- oder Nichtinformation durch den Reisevermittler.

b) Der Reisevermittler hat nur dann eine Aufklärungs- oder Informationspflicht, wenn besondere ihm bekannte oder erkennbare Umstände einen ausdrücklichen Hinweis erforderlich machen und die entsprechenden Informationen nicht in dem, dem Kunden vorliegenden Reiseprospekt enthalten sind.

c) Sollten eine Informationspflicht des Reisevermittlers vorliegen, geht dieser ohne besondere Hinweise oder Kenntnisse davon aus, dass der Kunde sowie die Mitreisenden deutsche Staatsangehörige sind und keine Besonderheiten (z.B. Staatenlosigkeit) vorliegen.

d) Etwaige Hinweispflichten sind auf die Erteilung von Auskünften aus oder von geeigneten Informationsquellen beschränkt. Ohne eine ausdrückliche diesbezügliche Vereinbarung besteht keine spezielle Nachforschungspflicht des Reisevermittlers. Der Reisevermittler kann seiner Hinweispflicht auch dadurch genügen, dass er den Kunden auf die Notwendigkeit einer eigenen, speziellen Nachfrage bei den in Betracht kommenden Informationsstellen verweist. Dies gilt ebenso für Informationen über Zollvorschriften, gesundheitspolizeiliche Einreisevorschriften sowie gesundheitsprophylaktische Vorsorgemaßnahmen.

f) Es wird der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit empfohlen. Diese kann bei der Buchung abgeschlossen werden. Eine weitergehende Verpflichtung zur Information oder Beratung hinsichtlich weiterer Versicherungsmöglichkeiten, dem Versicherungsumfang sowie den Versicherungsbedingungen besteht nicht.

g) Es besteht für den Reisevermittler keine Pflicht zur Beschaffung von Visa oder/und sonstiger für die Reisedurchführung erforderlicher Dokumente und Reisegenehmigungen.

5. Durchführung und Bezahlung der vermittelten Reisedienstleistung

Für die Durchführung und Bezahlung der vom Reisevermittler lediglich vermittelten Reisedienstleistungen gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäfts- und Beförderungsbedingungen der jeweils genannten Leistungsträger. Diese sind in dem der Buchung zugrunde liegenden Prospekt oder Katalog des Leistungsträgers abgedruckt, welcher den Kunden im Regelfall vorliegt. Bei telefonischen oder schriftlichen Buchungen sowie bei Buchungen per E-Mail kann auf die Möglichkeit verzichtet werden, vom Inhalt der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorab Kenntnis zu nehmen, wenn der Kunde sich gleichwohl mit der Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden erklärt, um unmittelbar den Vertrag über die Reisedienstleistungen verbindlich abzuschließen. Bezüglich der Flug- und Bahnbeförderungsleistungen verweist der Reisevermittler auf die jeweils von der zuständigen Verkehrsbehörde oder aufgrund von internationalen Übereinkommen erlassene Beförderungsbedingungen (ABB Flugpassage, Beförderungsbedingungen Deutsche Bahn).

6. Flugschein und Bahnfahrkarte

a) Der Reisevermittler wird bei der Vermittlung eines Flugscheins einer Linienfluggesellschaft oder von Bahnfahrkarten als Vermittler eines Beförderungsvertrages tätig. Er erbringt keine eigene Beförderungsleistung und haftet daher nicht für die ordnungsgemäße Durchführung der Beförderungsleistung von der jeweiligen Linienfluggesellschaft oder Bahn.

b) Die ausgewiesenen Preise für die Flug- oder Bahnbuchung enthalten in aller Regel keine oder nur eine geringe Provision für die Vermittlungstätigkeit. Bei der Beauftragung zur Vermittlung eines Linienflugscheins oder einer Bahnfahrkarte erhebt der Reisevermittler deshalb ein Vermittlungsentgelt (Serviceentgelt) für die Vermittlungsleistungen. Entgelte für die Vermittlungstätigkeit und weitere Geschäftsvorfälle im Zusammenhang mit dem Buchungsauftrag werden separat ausgewiesen. Soweit nicht mit Ihnen im Einzelfall anders vereinbart, gelten für die Höhe und Fälligkeit der jeweiligen Entgelte die bekannt gegebenen Serviceentgelte.

c) Serviceentgelt bleibt von einer Umbuchung, eines Namenswechsels, eines Rücktritts oder einer Nichtinanspruchnahme der Beförderungsleistung unberührt. In diesen Fällen können zudem weitere vom Leistungsträger geforderte Gebühren oder/und vom Reisevermittler ausgewiesene Serviceentgelte (z. B. für Umbuchung, Stornierung) anfallen.

d) Als einbuchende Agentur werden Rundschau Reisen bzw. Top Reisen als Reisevermittler vom Leistungsträger in der Regel mit den Kosten der gebuchten Beförderung belastet. Insoweit ist der Reisevermittler Ihnen gegenüber zum Inkasso des Beförderungspreises für den Leistungsträger verpflichtet und berechtigt, diesen im eigenen Namen gerichtlich oder außergerichtlich geltend zu machen. Eine für diese Inkassotätigkeit gegebenenfalls erfolgende Vergütung des Leistungsträgers an den Reisevermittler ist ohne Einfluss auf den von Ihnen zu entrichtenden Preis. Andere Zahlungsweisen sind hierdurch jedoch nicht ausgeschlossen, sie richten sich grundsätzlich immer nach den Bedingungen des Leistungsträgers.

e) Für das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und dem Leistungsträger gelten dessen Allgemeine Beförderungsbedingungen sowie bei Flugleistungen die gesetzlichen Bestimmungen des deutschen Luftverkehrsgesetzes für inländische Flüge und soweit auf den jeweiligen Flug anwendbar die Vorschriften des Montrealer Übereinkommens.

7. Haftung des Reisevermittlers

a) Soweit der Reisevermittler eine entsprechende vertragliche Pflicht nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem jeweiligen Kunden übernommen hat, haftet er nicht für das Zustandekommen von dem Buchungswunsch des Kunden entsprechenden Verträgen mit den zu vermittelnden Leistungsträgern.

b) Ohne ausdrückliche diesbezügliche Vereinbarung oder Zusicherung haften Rundschau Reisen bzw. Top Reisen als Reisevermittler bezüglich der vermittelten Leistungen selbst nicht für Mängel der Leistungserbringung und Personen- oder Sachschäden, die den Kunden im Zusammenhang mit der vermittelten Reiseleistung entstehen. Bei der Vermittlung mehrerer touristischer Hauptleistungen gilt dies nicht, soweit der Reisevermittler gemäß § 651 a Abs.2 BGB den Anschein begründet, die vorgesehenen Reiseleistungen in eigener Verantwortung zu erbringen.

c) Eine Haftung des Reisevermittlers aufgrund einer schuldhaften Verletzung unserer Vermittlerpflichten bleibt von den vorstehenden Bestimmungen unberührt.

d) Die Haftung als Reisevermittler ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, soweit er nicht die vertraglichen Hauptpflichten verletzt oder Ansprüche aus dem Vermittlungsvertrag für eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit betroffen sind.

e) Insbesondere übernimmt der Reisevermittler weder vor noch nach der Buchung, Zusicherungen für Wünsche, die nicht Bestandteil der Leistungsbeschreibung sind.

f) Der Reisevermittler haftet nicht für die Erteilung von Visa, Reisegenehmigungen und sonstigen Dokumenten sowie für deren rechtzeitigen Zugang, es sei denn, dass die für die Nichterteilung oder den verspäteten Zugang maßgeblichen Umstände von ihm schuldhaft verursacht worden sind.

8. Aufwendungsersatz

a) Der Reisevermittler ist berechtigt, Anzahlungen entsprechend den Reise- und Zahlungsbestimmungen der vermittelten Unternehmen zu verlangen, soweit diese wirksam vereinbart sind und rechtswirksame Anzahlungsbestimmungen enthalten. Weitergehende Anzahlungen kann der Reisevermittler unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des § 651 k BGB erheben.

b) Der Reisevermittler ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die von Ihnen an den Leistungsträger zu zahlenden auf den Reise- bzw. Beförderungspreis ganz oder teilweise für Sie zu verauslagen, soweit er dieses im Rahmen der Ausführung des Buchungsauftrages und zur Erreichung des Leistungszwecks nach Ihrem mutmaßlichen Willen für erforderlich hält.

c) Dies gilt auch für Stornokosten und sonstige gesetzlich oder vertraglich begründete Forderungen des vermittelten Reiseunternehmens. Der Reisevermittler ist nicht verpflichtet, Grund und Höhe der auf diese Weise an Sie weitergegebenen Rücktrittsentschädigung und Stornokosten zu prüfen. Es bleibt Ihnen gegenüber dem jeweiligen Leistungsträger vorbehalten, den Nachweis zu führen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als die vom Leistungsträger angegebene Stornopauschale entstanden ist.

d) Preisänderungen des Leistungsträgers unterliegen nicht dem Einfluss des Reisevermittlers. Er ist berechtigt, eingetretene Tarifänderungen und zulässige Nachforderungen an Sie weiterzugeben, wenn er mit entsprechenden Aufwendungen seitens der Leistungsträger belastet wird.

e) Aufwendungen, die dem Reisevermittler nach Maßgabe der vorstehenden Regelungen entstehen, kann dieser auch ohne ausdrückliche Vereinbarung von Ihnen aus dem gesetzlichen Rechtsgrund des Aufwendungsersatzes ersetzt verlangen.

f) Dem Aufwendungsersatzanspruch des Reisevermittlers können Sie keine Ansprüche gegenüber dem vermittelten Leistungsträger, insbesondere aufgrund mangelhafter Erfüllung des vermittelten Reise- oder Beförderungsvertrages entgegenhalten und zwar weder im Wege der Zurückbehaltung, noch durch Aufrechnung. Dies gilt nicht, soweit der Reisevermittler das Entstehen solcher Ansprüche durch eine schuldhafte Verletzung der eigenen Vertragspflichten verursacht oder mitverursacht hat oder Ihnen gegenüber aus anderen Gründen für die geltend gemachten Gegenansprüche haftet.

9. Vergütungsansprüche des Reisevermittlers

Der Reisevermittler ist berechtigt, für seine Leistungen eine gesonderte Vergütung von Ihnen zu verlangen, sofern dies vereinbart ist. Eine entsprechende Vereinbarung kann durch einen deutlich sichtbaren Aushang von Preislisten in den Geschäftsräumen von Rundschau Reisen bzw. Top Reisen und einem entsprechenden mündlichen oder schriftlichen Hinweis der Angestellten von Rundschau Reisen bzw. Top Reisen hierauf getroffen werden.

10. Reiseunterlagen

a) Sie haben die Pflicht, Vertrags- und Reiseunterlagen des vermittelten Reiseunternehmens, die Ihnen von diesem zur Verfügung gestellt wurden, insbesondere Buchungsbestätigungen, Flugscheine, Hotelgutscheine, Visa, Versicherungsscheine und sonstige Reiseunterlagen auf Richtigkeit und Vollständigkeit, insbesondere auf die Übereinstimmung mit der Buchung und dem Vermittlungsauftrag zu überprüfen.

b) Dabei sind Sie verpflichtet, für Sie erkennbare Fehler, Abweichungen, fehlende Unterlagen oder sonstige Unstimmigkeiten unverzüglich uns gegenüber zu rügen. Kommen Sie dieser Pflicht nicht nach, so kann ein etwaiger Schadensersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen über die Schadensminderungspflicht (§ 254 BGB) eingeschränkt oder ganz ausgeschlossen sein. Eine Schadensersatzverpflichtung des Reisevermittlers entfällt vollständig, wenn die hier bezeichneten Umstände für ihn nicht erkennbar waren und er diese nicht zu vertreten haben.

c) Im Regelfall werden dem Kunden die Reiseunterlagen direkt vom Leistungsträger auf dem Postweg zugesendet. Sofern eine Aushändigung durch den Reisevermittler erfolgt, geschieht dies im Geschäftslokal der Reisebüros (Rundschau Reisen bzw. Top Reisen). Eine Versendung der Unterlagen durch Rundschau Reisen bzw. Top Reisen auf dem Postweg erfolgt nur auf das ausdrückliche Verlangen des Kunden und auf dessen ausschließliches Versendungsrisiko.

11. Reklamationen

a) Bei Reklamationen oder der sonstigen Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber den vermittelten Unternehmen beschränkt sich die Verpflichtung des Reisevermittlers auf die Erteilung aller Informationen und Unterlagen, die für den Kunden von Bedeutung sind, insbesondere die Mitteilung von Namen und Adressen der gebuchten Unternehmen.

b) Es besteht keine Verpflichtung des Reisevermittlers entsprechende Erklärungen oder Unterlagen entgegenzunehmen und/oder weiterzuleiten. Für den Fall, dass Rundschau Reisen bzw. Top Reisen dennoch fristwahrende Anspruchsschreiben Ihrerseits an den betroffenen Leistungsträger weiterleiten, haften diese für den rechtzeitigen Zugang beim Empfänger nur dann, wenn sie eine Fristversäumnis vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben.

c) Bezüglich etwaiger Ansprüche des Kunden gegenüber den vermittelten Reiseunternehmen besteht gleichfalls keine Pflicht des Reisevermittlers zur Beratung über Art, Umfang, Höhe, Anspruchsvoraussetzungen und einzuhaltende Fristen oder sonstige rechtliche Bestimmungen. Der Reisevermittler verweist die Kunden insoweit auf die Allgemeinen Geschäfts- und Beförderungsbedingungen der Leistungsträger sowie zusätzlich bei Flugbeförderungsleistungen auf die unter der Internetseite

d) hier veröffentlichten Informationen zu Fluggastrechten bei Überbuchung, Annullierung, Verspätung, Passagier- und Gepäckschäden.

12. Verjährung

a) Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung von Reisevermittlungsleistungen sind innerhalb einer Ausschlussfrist von drei Monaten nach Entstehung des Anspruchs und Kenntniserlangung der Umstände, aus denen sich Ansprüche ergeben könnten, gegenüber Rundschau Reisen bzw. Top Reisen geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.

b) Ansprüche aus dem Geschäftsbesorgungsvertrag, insbesondere wegen einer Verletzung von Pflichten aus dem Reisevermittlungsvertrag, verjähren in einem Jahr, beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Kunde von den Anspruch begründenden Umständen Kenntnis erlangt haben oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangt haben müssten, es sei denn, die Ansprüche beruhen auf einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Reisevermittlers.

13. Datenschutz

Die personenbezogenen Daten, die der Kunde uns zur Verfügung stellt, werden elektronisch erfasst, gespeichert, verarbeitet, an Leistungsträger übermittelt und genutzt, soweit dies zur Vertragsdurchführung erforderlich ist.

14. Sonstige Regeln

a) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des Kollisionsrechts sowie des UN-Kaufrechts.

b) Für den Gerichtsstand ist der Wohnsitz des Kunden maßgeblich, soweit es sich nicht um gewerbliche tätige Personen handelt. Bei gewerblichen Kunden ist der Sitz des Veranstalters maßgeblich.

c) Sofern keine Regelung im Vermittlungsverhältnis zum Reisebüro oder in den jeweils einbezogenen Veranstalterverträgen eingreift, gelten im Zweifel die gesetzlichen Bestimmungen gemäß den §§ 651 a ff. BGB.

Zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Reiseveranstalter: hier klicken!

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