1. Leser

: Nicht mehr zu vermitteln

: Nicht mehr zu vermitteln

Betr.: „’Gucci-Gang’: Opferanwalt ausgeschlossen?“, 24. August

Jugendliche schlagen einen alten Mann halbtot und schwerstbehindert. Und das Strafmaß bemisst sich einzig und allein an der Schwere der Verletzungen, nicht an der Schwere der Tat? Ob jemand brutal zusammengeschlagen wird, ist nicht maßgebend, sondern die zufällige Schwere der Verletzung!? Ist das Opfer also zufällig geringer verletzt, fällt die Strafe dann auch geringer aus!? Was ist das für eine Rechtsauffassung?

Diese juristischen Spitzfindigkeiten sind dem normalen Bürger nicht mehr zu vermitteln.

Einer der beiden Schläger sitzt nur in einer Haftvermeidungseinrichtung. Er muss ja beschützt werden. Wo sind wir nur mit dieser Kuschelpädagogik gelandet?

Helmut-Martin Felbel