Briefe von Leserinnen und Lesern „Maßnahmen gehen zu Lasten der betroffenen Anwohner“

Wuppertal · Betr.: Baumaßnahme Deutscher Ring / Varresbecker Straße

Symbolbild.

Foto: Rundschau

Die WSW teilen in ihrem Schreiben vom 11. August 2025 den betroffenen Anwohnern schriftlich mit, dass von einer größeren Bau- bzw. Sanierungsmaßnahme auszugehen ist (geplanter Zeitraum: August 2025 bis ca. Ende März 2026). Hierzu werden die Varresbecker Straße und der Deutsche Ring zu Einbahnstraßen und in der Sillerstraße aus verkehrstechnischen Gründen zahlreiche Halteverbote aufgestellt.

Diesbezüglich muss in Erinnerung gerufen werden, dass im Jahr 2020 bereits umfangreiche Erdarbeiten (aufgrund eines Kanalbruchs an der Trinkwasserleitung) am Deutschen Ring stattgefunden haben, welche auch zu erheblichen Einschränkungen für die Anwohner der Sillerstraße – aufgrund der Halteverbote – geführt haben. Daher ergeben sich aus meiner Sicht einige Anmerkungen und Fragen, wobei ich keinesfalls den Eindruck eines „Show-Stoppers“ hinterlassen möchte.

Zunächst stellt sich die Frage, ob im Zuge des vorgesehenen Halteverbots auf der gesamten Sillerstraße auch der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit von der kommunalen Ordnungsbehörde vollumfänglich beachtet und eingehalten wurde. So verlangt dieser unter andrem, dass jede behördlich ergriffene bzw. angeordnete Maßnahme einen legitimen öffentlichen Zweck verfolgt und überdies geeignet, erforderlich und verhältnismäßig im engeren Sinn „angemessen“ ist.

Insbesondere ist hier die fachliche Bewertung vorzunehmen, ob das geplante Halteverbot zu den verkehrsberuhigten Zeiten (abends und nachts) entsprechend aufgehoben und somit die seinerzeitig angespannte Situation zwischen den Anwohnern der Sillerstraße und der Ordnungsbehörde der Stadt Wuppertal verhindert bzw. umgangen werden kann.

Alternativ ist auch zu prüfen, ob die Baumaßnahmen am Deutschen Ring und in der Varresbecker Straße nicht nacheinander erfolgen können und somit ein beidseitiger Durchgangsverkehr jeweils über eine Ampelsteuerung gewährleistet werden kann.

Ungeachtet dieser Fragestellungen ist noch hinzuzufügen, dass durch das erhöhte Verkehrsaufkommen eine immense Abgas- und Lärmemission für die Anwohner der Sillerstraße existiert, welche vor allem für die betagteren Anwohner sehr belästigend ist und im Falle von etwaigen Erkrankungen der Atemwege und des Gehörs eine Verschlimmerung der ohnehin vorhandenen gesundheitlichen Beeinträchtigung nicht auszuschließen ist. An dieser Stelle sind auch die gehbehinderten Anwohner der Sillerstraße zu nennen, welche zwingend auf die kurze Erreichbarkeit ihrer PKWs zwingend angewiesen sind.

Darüber hinaus ist noch aufzuführen, dass aufgrund der seinerzeitigen Halteverbote, sich die Sillerstraße zu einer „Rennstrecke“ entwickelt hatte, so wurde die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit (30 km/h) von vielen Fahrzeugführern des Durchgangsverkehrs massiv überschritten, wobei auch ein Verkehrsunfall mit Personenschaden (zum Beispiel Schüler der Grundschule, Anwohner der Sillerstraße, etc.) nicht auszuschließen war.

Etwaige Geschwindigkeitskontrollen haben meines Wissens seinerzeit nicht bzw. nur sehr spärlich stattgefunden. Es ist sicherlich nachvollziehbar, dass aufgrund der auch diesmal zu erwartenden Geschwindigkeitsübertretungen auf der Sillerstraße praktisch jederzeit ein Verkehrsunfall mit Personenschäden eintreten kann. Der Umstand, dass seinerzeit kein Unfall mit Personenschäden passiert ist, beweist nicht, dass keine konkrete Gefahr besteht, sondern stellt für uns als Anwohner und für die besonders zu schützenden Grundschüler einen Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muss!

Ebenfalls ist noch hinzuzufügen, dass die Sillerstraße eine klar ausgewiesene Anliegerstraße ist und wieder einmal als Umgehungsstraße für den allgemeinen Durchgangsverkehr herhalten muss. Insbesondere ist dazu anzumerken, dass eigentlich die Kirchhofstraße für eine derartige Verkehrsumlenkungsmaßnahme vorgesehen war, aber aufgrund die für den allgemeinen Straßenverkehr „marode und gesperrte“ Eisenbahnbrücke schon seit Jahren für den Fahrzeugverkehr nicht mehr genutzt werden kann. Hier sollten die kommunalen Entscheidungsträger – in Verbindung mit den Verantwortlichen der Bahn AG – endlich einmal kreative Lösungsansätze hinsichtlich der längst überfälligen Brückensanierung entwickeln.

Bezüglich der Befahrbarkeit / Erreichbarkeit des Garagenhofes (inklusive des dahinterliegenden Wohngebäudes) auf der Varresbecker Straße 61, ist noch auf zwei nicht unerhebliche Punkte hinzuweisen. Die reguläre Ein- und Ausfahrt des Garagenhofes und des dahinterliegenden Wohngebäudes ist schon zum jetzigen Zeitpunkt – durch die eingesetzten Baustellenfahrzeuge – nur noch bedingt bzw. temporär nutzbar und bildet somit eine weitere Einschränkung für die Anwohner und Garagenbenutzer.

Ebenfalls war in den letzten Tagen zu beobachten, dass die behördlich geforderte zusätzliche Feuerwehrzufahrt zum Garagenhof und des dahinterliegenden Wohngebäudes (zwischen „Amo’s Cafe“ und unterhalb der Autobahnbrücke) nicht dauerhaft und auch nicht im vollen Umfang nutzbar gehalten wird, wobei davon auszugehen ist, dass diesbezüglich auch eine – mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit – eingetragene Baulast existiert.

Abschließend ist noch anzumerken, dass durch die Flut an Halteverbote auch erhebliche finanzielle Einbußen der anliegenden Geschäfte auf der Varresbecker Straße (wie zum Beispiel Bäckerei Myska) nicht auszuschließen sind.

Als Schlussbemerkung bleibt festzuhalten, dass ich den verantwortlichen Entscheidungsträgern der WSW sowie der kommunalen Ordnungsbehörde keine Willkür unterstellen möchte, allerdings sind die vorgesehenen Verkehrslenkungsmaßnahmen als sehr einseitig anzusehen und gehen einzig und allein wieder einmal zu Lasten der betroffenen Anwohner.

Dirk Weigandt

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