Die Forderung des Lesers Dirk Schönwetter, die Besitzer von Garagen und Stellplätzen mögen diese ausschließlich zum Abstellen von PKW nutzen, teile ich voll und ganz. In unserem Bezirk Rott gibt es einige Garagenhöfe, in einem haben wir auch eine Garage angemietet. Dort steht ein Auto, praktisch immer, wenn es nicht gebraucht wird.
Diese Nutzung der Garage ist gemäß Garagenverordnung der SBauVO NRW die einzig zulässige. Eine Zweckentfremdung zum Beispiel als Werkstatt, Partykeller oder als Lagerraum stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße von bis zu 500 Euro durch die Kommune geahndet werden kann.
Bedauerlicherweise findet eine Kontrolle der Nutzung von Garagen in Wuppertal nicht statt, so ist es nicht verwunderlich, dass unsere direkten Nachbarn auf dem Garagenhof alles, nur kein KFZ, in den Garagen lagern. Der Handwerker unterhält dort sein günstiges Lager, der andere sammelt dort Sperrmüll und anderen Unrat.
Allein durch eigene Beobachtung stelle ich fest, dass weit über die Hälfte der mir bekannten Garagen im Bezirk nicht als Stellplatz genutzt werden. Gäbe es eine überwiegende zweckbestimmte Nutzung der Garagen, so löste sich das „Parkplatzproblem“ mit dem damit verbundenen Mehrausstoß von Abgasen der Parkplatzsucher im Viertel von selbst.
Was unternimmt die Stadt in dieser Angelegenheit?
Kurt Gökçe
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