Ein Anbieter von Leihscooter benötigt von der Stadt eine Erlaubnis für die Sondernutzung der Straßen und Plätze. Diese Erlaubnis ist mit Auflagen und Bedingungen verknüpft: Wenn zum Beispiel die Scooter wie Kraut und Rüben stehen statt brav in den markierten Abstellbereichen, dann wird der Anbieter verwarnt und bekommt als letztes Mittel die Erlaubnis kurzerhand entzogen. Deshalb klappt das Zonenparken in Düsseldorf so gut.
Ob nun Kinder auf dem Leihscooter fahren oder wieder einer Unfallflucht begangen hat, in der Regel zuckt der Anbieter nur mit den Schultern und kann nur eine Kontoverbindung herausrücken, aber nicht wer konkret gefahren ist. Aus diesem Grund hat die Stadt Oberhausen den Verleihern zur Bedingung gemacht, den Fahrer vor Fahrtbeginn beispielsweise über die „AusweisApp“ rechtssicher festzustellen. Nach 1:0 für die Stadt vor dem Verwaltungsgericht haben die beiden Anbieter dort lieber Reißaus genommen.
Zum Miteinander im Verkehr gehört, dass kommunale Behörden Anbietern auf die Finger hauen, die offenbar nur Wert darauf legen, dass die Kohle reinkommt. Dieser Aufgabe entledigt sich die Stadt Wuppertal durch die Aussage, sie dürfe Leihscooter nicht (pauschal) verbieten.
Übersetzt heißt das nichts anderes: Am „Kraut und Rüben“-Prinzip soll sich nichts ändern. Die Sondernutzungserlaubnis gilt nicht in Fußgängerzonen, aber ein Großteil der Abstellplätze ist dort ausgewiesen. Keiner der ausgewiesenen Abstellplätze ist durch eine Markierung fest abgegrenzt. Der einzige markierte Bereich am Primark befindet sich auf dem Gehweg außerhalb des offiziell festgelegten Abstellbereiches. Zu keiner Zeit lässt sich feststellen, dass die Auflagen der Erlaubnis an irgendeiner Stelle durchgesetzt wurden, geschweige denn zu einem Entzug derselben geführt hätten.
Norbert Bernhardt
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