Bethesda Wuppertal Ärztliche Zweitmeinung für Eingriffe an der Wirbelsäule

Wuppertal · Patientinnen und Patienten, bei denen ein operativer Eingriff an der Wirbelsäule geplant ist, können sich ab sofort im Agaplesion Bethesda Krankenhaus Wuppertal bei Privat-Dozentin Dr. med. Carla Jung (Chefärztin der Klinik für Neurochirurgie) eine ärztliche Zweitmeinung einholen.

Privat-Dozentin Dr. med. Carla Jung ist Chefärztin der Klinik für Neurochirurgie am Bethesda-Krankenhaus.

Privat-Dozentin Dr. med. Carla Jung ist Chefärztin der Klinik für Neurochirurgie am Bethesda-Krankenhaus.

Foto: Bethesda Agaplesion/Anne Wirtz

Gemeint sind hier Bandscheibenoperationen, Operationen an der Hals-, Brust- und Lendenwirbelsäule, Spinalkanalstenosen und das sogenannte Wirbelgleiten mit entsprechenden klinischen Problemen. Tumorerkrankungen sind vom Zweitmeinungsverfahren ausgeschlossen, da bei ihnen oft ein zügigeres Vorgehen gefordert ist.

Im Rahmen des Zweitmeinungsverfahrens haben gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten die Möglichkeit, offene Fragen zu einem empfohlenen Eingriff mit einem Arzt oder einer Ärztin mit besonderen Fachkenntnissen und Erfahrungen zu besprechen. Diese bzw. dieser schätzt dann fachlich ein, ob der geplante Eingriff notwendig ist, und berät zu möglichen Alternativen.

 Die Beratung ist ausführlich.

Die Beratung ist ausführlich.

Foto: Bethesda Agaplesion/Anne Wirtz

Da jede Operation auch Risiken birgt, soll mit einer ärztlichen Zweitmeinung vermieden werden, dass sich Patientinnen und Patienten einem medizinisch nicht notwendigen Eingriff unterziehen. Das Zweitmeinungsverfahren wird von der Kassenärztlichen Vereinigung nur Ärztinnen und Ärzten mit einer besonderen Expertise genehmigt.

Dr. med. Carla Jung hat viel Erfahrung auf dem Gebiet der Wirbelsäulenchirurgie. Sie ist Fachärztin für Neurochirurgie, verfügt über ein Masterzertifikat der Deutschen Wirbelsäulengesellschaft, praktiziert über viele Jahre ganztägig in diesem Bereich und verfügt über eine Weiterbildungsermächtigung für das Fach Neurochirurgie. Damit zeichnet sie auch für die Ausbildung des ärztlichen Nachwuchses verantwortlich.

Patientinnen und Patienten sind nicht verpflichtet, sich zusätzlich beraten zu lassen. „Als behandelnde Ärztin bzw. behandelnder Arzt ist man aber verpflichtet, dem Betroffenen alle Unterlagen, die für die zweite ärztliche Beratung benötigt werden, zur Verfügung zu stellen“, erklärt die Chefärztin der Neurochirurgie.

Immer donnerstags bietet sie in einer speziellen Sprechstunde im Bethesda die Zweitmeinungsberatung an, überprüft die Operationsindikation anhand der Bildgebung und der bisherigen Befunde, holt Auskünfte des Patienten zu vergangenen Behandlungen ein, wie zum Beispiel physiotherapeutische Verfahren, Injektionsverfahren oder Infusionen, die gegeben wurden. Vor dem Termin sollten sämtliche Informationen zur Vorbereitung in schriftlicher Ausführung vorliegen, damit im Gespräch bezüglich des Operationsverfahrens oder möglicher Alternativen optimal beraten werden kann.

„Nur so kann ich mir ein objektives und neutrales Bild zum Eingriff machen. Gegebenenfalls spreche ich mich auch gegen eine Operation aus“, erklärt Dr. med. Jung. Betroffene haben dann die Möglichkeit selbst zu entscheiden, welchen Weg sie beschreiten möchten. „Ich bin davon überzeugt, dass durch die Einholung einer Zweitmeinung die Indikationsstellungen bei Wirbelsäulenoperationen zukünftig kritischer gestellt werden.“

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