Corona-Pandemie Keine Außengastronomie-Gebühren bis Herbst 2021

Wuppertal · In Wuppertal müssen Gastronomie-Betriebe bis zum 30. September 2021 keine Gebühren für Außenplätze zahlen. Das hat der Rat in seiner Sitzung am Montag (7. Dezember 2020) in der Historischen Stadthalle beschlossen.

 Außengastronomie auf dem Laurentiusplatz.

Außengastronomie auf dem Laurentiusplatz.

Foto: Wuppertaler Rundschau

Die Stadt hatte Mitte März angekündigt, die entsprechenden Gebühren für Gehwegaufsteller oder Tische und Stühle im Außenbereich zunächst bis Ende des Jahres nicht mehr zu erheben. Im Sommer stimmte dann auf Antrag der CDU und Grünen zu, kurzfristig und unbürokratisch die Nutzung von geeigneten Parkplätzen oder öffentlichen Flächen für neue oder zusätzliche Außengastronomie zu ermöglichen.

Auch die Infrastrukturförderabgabe wird weiter ausgesetzt: Hotels, Pensionen und Vermieter von Ferienwohnungen müssen somit erst ab Oktober 2021 eine Abgabe in Höhe von fünf Prozent des Zimmerpreises für private Übernachtungen an die Stadt zahlen. Die Abgabe sollte ursprünglich am 1. April 2020 eingeführt werden – mit der Zustimmung des Rates ist dies nun erneut verschoben.

Für die Stadt bedeutet das deutlich weniger Einnahmen als geplant: Sie rechnet durch den Verzicht auf die Sondernutzungsgebühren mit einem Minderertrag von 280.000 bis 300.000 Euro. Voraussichtlich noch einmal so viel wird durch das weitere Aussetzen der Infrastrukturförderabgabe fehlen.

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