Corona-Pandemie IHK-Appell: Keine Sondergebühren für Außengastronomie
Wuppertal · Nach der Wiedereröffnung von Restaurants und Cafés sorgen die Hygieneregelungen dafür, dass in Innenräumen deutlich weniger Gäste bewirtet werden können als vorher. Die Bergische IHK bestärkt deshalb die Städte darin, keine Sondernutzungsgebühren für die Außengastronomie zu erheben.
„Neben den Finanzhilfen von Bund oder Land ist eine nicht gestellte Rechnung der Kommune auch ein Beitrag zum Überleben der vielen kleinen Unternehmen, die unsere Standorte attraktiv machen“, betont IHK-Hauptgeschäftsführer Michael Wenge.
Er appelliert an die Bevölkerung, den Unternehmen vor Ort das Vertrauen auszusprechen und wieder in die Lokale zu gehen. „Bei dem warmen Wetter bietet es sich hervorragend an, am langen Wochenende die Außengastronomie in Anspruch zu nehmen“, so Wenge. „Wir alle können uns keine Innenstädte und Ausflugsziele ohne Gastronomie vorstellen. Es liegt in unserer Hand, dieses Schreckensszenario zu vermeiden.“