Während der Corona-Pandemie Kneipen, Bars und Diskotheken besonders betroffen
Wuppertal / Düsseldorf · Die Zahl der Kneipen, Diskotheken und Bars ist in NRW von 2019 bis 2021 um 22,1 Prozent auf 7.600 Niederlassungen gesunken. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, haben die Einschränkungen während der Corona-Pandemie die getränkegeprägte Gastronomie besonders getroffen.
In den speisengeprägten Gastronomiebereichen gab es ebenfalls rückläufige Entwicklungen, die jedoch weniger stark ausfielen. Restaurants, Imbissstuben und Cafés verzeichneten einen Rückgang um 4,8 Prozent auf 29.200 Niederlassungen; im Bereich Catering und Kantinenbetrieb sank die Zahl der Standorte um 14,7 Prozent auf 3.500 Niederlassungen. Die Zahl der Niederlassungen in der Gastronomie insgesamt hat sich im selben Zeitraum um 9,5 Prozent auf 40.300 Niederlassungen verringert.
Die rückläufige Entwicklung bei den Betriebsstandorten spiegelt sich auch in den Beschäftigtenzahlen wider; hier zeigen sich signifikante Unterschiede bei den Beschäftigungsverhältnissen. Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten sank in der Gastronomie von 2019 bis 2021 um insgesamt 8,2 Prozent auf 131 100 Personen. Bei den geringfügig entlohnt Beschäftigten ist in diesem Beschäftigungssegment fast jeder vierte Arbeitsplatz weggefallen: Die Zahl der Minijobber verringerte sich um 23,1 Prozent auf 90.100.
Auch der Beschäftigungsrückgang in der Corona-Pandemie trifft vor allem die getränkegeprägte Gastronomie: Die Zahl der Minijobberinnen und -jobber sank hier um fast ein Drittel (minus 32,1 Prozent auf 12.300 Personen). Bei den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten lag der Rückgang bei 12,3 Prozent auf 9.600 Personen.
Zu den Gründen will das Statistische Landesamt nur Vermutungen äußern: Die Getränkegastronomie (Kneipen, Diskotheken und Bars) hatte vermutlich in stärkerem Maße mit den Auswirkungen der Corona-Auflagen und Kontaktbeschränkungen zu kämpfen, „da hier Kontakte stärker im Kundeninteresse stehen als bei der Nahrungsaufnahme an einem fest zugewiesenen Sitzplatz im Restaurant oder einer Kantine“.