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Pläne für Wohngebiet am Dietrich-Bonhoeffer-Weg in Wuppertal

Unterbarmen : Pläne für Wohngebiet am Dietrich-Bonhoeffer-Weg

Die Stadt Wuppertal plant auf einer Fläche des Bau- und Liegenschaftsbetriebs NRW (BLB NRW) am Dietrich-Bonhoeffer-Weg rund 110 neue Wohneinheiten. Das hat die Verwaltung am Freitag (12. März 2021) bekanntgegeben.

„Der aktuelle Bebauungsplan (Bebauungsplan 669) aus den 80er-Jahren erlaubt neben einem Gemeinschaftsparkplatz auch eine fünfgeschossige Bebauung. Das Wohngebiet war seinerzeit als Unterkunft für Justizvollzugsbeamtenanwärter gedacht. Diese Pläne wurden zu großen Teilen nie realisiert. Lediglich im östlichen Baufeld wurde ein Schwesternwohn- und Altenheim des Deutschen Roten Kreuzes gebaut“, heißt es aus dem Rathaus.

Für eine zeitgemäße Entwicklung des gesamten Areals zu einem Wohnstandort mit Geschosswohnungsbau und individuellem Wohnungsbau sei das vorhandene Baurecht überholt. Deshalb müsse ein Verfahren zur Aufstellung eines neuen Bebauungsplans (B-Plan) eingeleitet werden. „Die im vorhandenen Bebauungsplan festgesetzte Erschließung für die südliche Fläche über eine bereits vorhandene Stichstraße, sowie die Festsetzung des Steilhanges zwischen den Flächen als Grün- bzw. Waldfläche bleiben erhalten“, so der Plan.

Von Seiten der Stadt Wuppertal ist im nördlichen Teil des Gebietes eine Bebauung mit Geschosswohnungsbau vorgesehen, im durch die starke Hangkante getrennten südlichen Teil wiederrum soll eine lockere Bebauung mit individuellem Wohnungsbau in Form von Reihenhäusern, Doppelhaushälften, freistehenden Einfamilienhäusern entstehen. „Insgesamt wird eine Realisierung von rund 110 Wohneinheiten angestrebt. Beachtung dabei liegt auf der Festsetzung des Landes NRW, die eine Umsetzung einer 30 prozentigen Quotierung für geförderten Wohnungsbau festschreibt“, so die Verwaltung.

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Bei der Entwicklung des Gebietes besteht zudem aus Sicht der städtischen Fachbehörde Bedarf für eine Kindertagesstätte an dem Standort. Ein Grundstück/Gebäudekomplex für eine viergruppige KiTa mit circa 2.000 Quadratmetern Grundstücksfläche sollte bei einer Bebauungsplanänderung somit in der Planung berücksichtigt werden.