Unterbarmen Urteil nach tödlichem Unfall auf der B7

Wuppertal · Wie kam es am 1. September 2019 zum Aufprall eines Kleintransporters auf ein stehendes Taxi an der Friedrich-Engels-Allee, der dem damals 61-jährigen Wuppertaler Taxifahrer das Leben kostete? Darum ging es jetzt vor dem Amtsgericht.

 So stellte sich das Unfallgeschehen im September vergangenen Jahres dar.

So stellte sich das Unfallgeschehen im September vergangenen Jahres dar.

Foto: Christoph Petersen

Nach Mitternacht hatte der Taxifahrer auf Höhe der Einmündung Loher Straße auf der rechten Fahrspur angehalten, um zwei Fahrgäste abzuholen. Einer der Kunden war schon eingestiegen, das Gepäck gerade im Kofferraum verstaut. In diesem Moment prallte ein 45-jähriger Wuppertaler mit einem Abschlepptransporter, auf der rechten Spur von Barmen nach Elberfeld unterwegs, links auf das Heck des Taxis. Dabei geriet der Taxifahrer zwischen die Autos und erlitt schwerste Verletzungen bei starkem Blutverlust. Zwei medizinisch erfahrene Frauen, die zufällig vorbeikamen und anhielten, leisteten Erste Hilfe. Rettungskräfte brachten ihn in ein Krankenhaus. Der 61-Jährige starb kurz danach in der Klinik.

Das Amtsgericht versuchte jetzt die Aufarbeitung: Warum wich der Fahrer nicht rechtzeitig auf die linke Spur aus, um den Unfall zu vermeiden? Die Straße war hell erleuchtet, das Taxi soll schon aus einer Entfernung von 200 Metern gut zu erkennen gewesen sein. Der Fahrer eines hinter ihm fahrenden Autos habe extra abgebremst, um ihm das Einfädeln zu erleichtern, hieß es. Dass der Taxifahrer vor dem Aufprall auf die freie linke Fahrspur habe springen wollen, was bei dem 45-Jährigen zu einer fatalen Gegenreaktion nach rechts Richtung Taxi geführt habe, wurde vom medizinischen Gutachter anhand der Verletzungen widerlegt. Die Ausweichreaktion konnte auch der Hinterherfahrende nicht bezeugen.

Die Aussage des Unglücksfahrers, das Taxi sei unbeleuchtet gewesen, konnte bis zum Schluss nicht übereinstimmend geklärt werden. Fotos belegen, dass das gelbe Taxi- schild geleuchtet hatte, es könnte aber bis kurz vorher durch die geöffnete Kofferraumklappe verdeckt gewesen sein. Dass der Fahrer nicht übermüdet gewesen sei, bezeugten Polizisten, die ihn vorher am Alten Markt angehalten hatten, als er dort versehentlich mit Fernlicht unterwegs war. Das Auslesen der Handys ergab auch kein Fehlverhalten.

Schlussendlich sah die Richterin in der offensichtlichen Unaufmerksamkeit eine erhebliche Sorgfaltspflichtverletzung und ein grobes Verschulden. Die Beleuchtung der Straße sei ausgezeichnet gewesen, das helle Taxi hätte ihm mit oder ohne Licht gleichermaßen auffallen müssen.

Da er bis hierher noch nie negativ in Erscheinung getreten war, verurteilte sie den 45-Jährigen zu einer Strafe von neun Monaten auf Bewährung, drei Monaten Fahrverbot und einer Geldstrafe von 1.800 Euro in Raten zu Gunsten der Verkehrswacht Wuppertal. Sein Versuch einer Entschuldigung wurde von der trauernden Familie des Opfers abgelehnt.

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