Staatsanwaltschaft Wuppertal Zwei Ermittlungsverfahren nach tödlichem Sturz aus Fenster

Wuppertal · Nach dem tragischen Tod eines zwei Jahre alten Kindes, das am Montag (22. Juni 2026) aus einem Fenster in der vierten Etage eines Mehrfamilienhauses an der Berliner Straße gefallen ist, ermittelt die Wuppertaler Staatsanwaltschaft gegen mehrere Personen.

Polizei und Rettungsdienst an der Unfallstelle.

Foto: Wuppertaler Rundschau/Christoph Petersen

Der exakte Unfallhergang sei zwar noch etwas unklar. Aber: „Derzeit deutet die Spurenlage darauf hin, dass das Kind in einem unbeobachteten Moment über ein Möbelstück auf das Fensterbrett geklettert und da durch das offene Fenster gefallen ist“, so Oberstaatsanwalt Wolf-Tilman Baumert gegenüber der Wuppertaler Rundschau. „Wir versuchen derzeit, den genauen Ablauf des Unglücksfalls aufzuklären.“

Momentan werden demnach zwei Verfahren parallel betrieben. Im „Todesermittlungsverfahren“ wird geprüft, ob Indizien für ein vorsätzliches Tötungsdelikt auftauchen. „Da gibt es bislang aber keine Anhaltspunkte für“, erklärt Baumert, der Pressesprecher der Wuppertaler Staatsanwaltschaft ist. „Was man ziemlich sicher sagen kann, ist, dass das Kind offensichtlich an den Sturzverletzungen gestorben ist.“

Oberstaatsanwalt Wolf-Tilmann Baumert.

Foto: Christoph Petersen

Das zweite sei ein Verfahren wegen des Anfangsverdachts der fahrlässigen Tötung. Baumert: „Das richtet sich namentlich gegen die Eltern, weil hier möglicherweise eine Verletzung der Aufsichtspflicht zugrunde liegt.“ (Bilder)

Bilder: Tragisches Unglück in Wuppertal-Oberbarmen
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Tragisches Unglück in Oberbarmen

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Foto: Wuppertaler Rundschau/Christoph Petersen

Nach den bisherigen, auf Aussagen gestützten Ermittlungen gab es unterdessen eine Ersthelferin, die sich um das Kind gekümmert hatte. Diese sei jedoch von einer Passantin weggezerrt worden mit den Worten, sie dürfe es nicht anfassen. „Das ist völliger Blödsinn. Wenn ein Mensch schwer verletzt ist, darf ihm jeder helfen und darf jeder das Kind anfassen“, stellt Baumert klar. Die Personalien der Frau, die die Hilfe dadurch behindert habe, seien noch nicht bekannt.

Außerdem soll ein Mann Aufnahmen von dem schwer verletzten Kleinkind gemacht haben. „Es wäre natürlich auch ein Unding, einen schwer verletzten Menschen auch noch zu filmen, statt Hilfe zu leisten“, erklärt der Oberstaatsanwalt. Weitere Ermittlungen gegen Passantinnen bzw. Passanten gebe es nicht.

(red)