Wuppertaler vor Gericht Volksverhetzung auf Facebook

Wuppertal · Weil er einen harmlosen Social-Media-Post über Waschbären im Bergischen Land anonym mit einem ausländerfeindlichen Kommentar versah, muss ein Wuppertaler 3.600 Geldstrafe zahlen. Es hätten allerdings auch drei Monate Haft werden können.

 Das Wuppertaler Amtsgericht.

Das Wuppertaler Amtsgericht.

Foto: Dennis Polz

Die Waschbären-Plage im Bergischen: Das war das eigentliche Thema in einem Facebook-Beitrag. Die Nachtschwärmer seien possierlich, aber lästig. Sie würden die Nerven von Hausbesitzern strapazieren und dürften – leider – nicht bejagt werden. Das solle man ändern, und zwar möglichst schnell – so der Tenor bei Facebook.

Reichlich unpassend dann der heftige Kommentar eines Wuppertalers, der dort vorschlug „besser wäre es, wenn alle Kanaken ausgerottet werden.“ Damit handelte sich der 62-Jährige eine anonyme Anzeige wegen Volksverhetzung ein. Die Polizei – die hinter der Anzeige eine Gruppe vermutet, von der schon öfter solche Hinweise kamen – ermittelte trotz der vorgeblichen Anonymität den Wuppertaler als Urheber. Im erstinstanzlichen Verfahren war er wegen des Kommentars zu einer Geldstrafe von 3.600 Euro verurteilt worden: Dagegen war der Gerüstbauer nun in die Berufung gegangen. Er fühle sich missverstanden, zumindest will er das mit den „Kanaken“ nicht bewusst und vorsätzlich geschrieben haben. Leider sei er zu betrunken gewesen, um sich an den Ablauf genau zu erinnern. Außerdem könne man nicht ausschließen, dass die Rechtschreibkorrektur seines Computers aus einem „ausweisen“ ein „ausrotten“ gemacht habe. Und überhaupt verstehe er selbst unter dem Schimpfwort „Kanaken“ nur Ausländer, die nach Deutschland kommen, um hier Straftaten zu begehen.

Der Vorsitzende Richter schüttelte den Kopf und verwies auf die klaren Regeln des Äußerungsrechts: Nur die Äußerung selbst zähle – und das, was ein unvoreingenommener Leser daraus lesen könne. Was „eigentlich“ gemeint gewesen wäre, sei uninteressant. Die Grenze von der freien Meinungsäußerung zur Volksverhetzung sei hier deutlich überschritten. Selbst ein hoher Alkoholpegel sei keine Entschuldigung – und dazu auch noch betrunken und randalierend bei der polizeilichen Vernehmung anzutreten, sei erst recht nicht hilfreich gewesen.

Der Richter gab außerdem zu bedenken: Das Urteil der ersten Instanz beim Amtsgericht – das den Mann zur Tatzeit als volltrunken, aber dennoch schuldfähig ansah – sei recht milde gewesen. Statt der in solchen Fällen üblichen dreimonatigen Haftstrafe habe das Gericht nur eine Geldstrafe verhängt.

Damit war die Position des Gerichts klar. Nach kurzer Beratung nahm der Wuppertaler deshalb die aussichtslos erscheinende Berufung zurück.

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