Prozess vor dem Landgericht Vorwurf der Vergewaltigung: Sieben weitere Anträge

Wuppertal · Seit Juni verhandelt die 4. Strafkammer am Wuppertaler Landgericht nun schon gegen einen in Wuppertal wohnenden Tunesier, der seine Ex-Ehefrau mehrmals vergewaltigt haben soll. Die sieben angeklagten Taten sollen in der ehelichen Wohnung stattgefunden haben - teilweise auch im Beisein des gemeinsamen Kindes.

 Das Wuppertaler Landgericht.

Das Wuppertaler Landgericht.

Foto: Dennis Polz

Eigentlich hatte der Vorsitzender Richter am mittlerweile 18. von ursprünglich vier angesetzten Verhandlungstagen das Urteil verkünden wollen - und dann sah er sich erneut weiteren sieben Anträgen der Verteidigung gegenüber, über die nun bis zum nächsten Verhandlungstermin im November beraten und entschieden werden soll. Von Verteidigerseite gibt es erhebliche Zweifel, was die Glaubwürdigkeit des vermeintlichen Opfers betrifft. Das Gericht wurde unter anderem dazu angehalten, ein aussagepsychologisches Gutachten einzuholen.

Bereits zuvor hatten die Verteidiger zusätzliche Zeugen aus Berlin und Paris laden lassen, die den Angeklagten in vier von insgesamt sieben Taten entlastet hatten. Der sei an den besagten Tagen in Berlin gewesen und könne zum angegebenen Zeitpunkt daher unmöglich seine Frau in der ehemals gemeinsamen Wohnung vergewaltigt haben. Der Staatsanwalt sprach hingegen von Falschaussagen, von denen die Anklage hier ausgehen würde.

Bei den Tatvorwürfen geht es aus Sicht der Verteidigung auch um Sorgerechtsstreitigkeiten für den gemeinsamen Sohn. Denn angezeigt hatte die 43-jährige, in Erkrath lebende Frau ihren Ex-Mann offenbar erst lange nach den ihm nun vorgeworfenen Taten. Damals soll der 26-Jährige einen tunesischen Pass für den Sohn habe anfertigen lassen wollen - was bei der Kindsmutter die Angst davor genährt habe, dass er das Kind außer Landes habe bringen wollen.

Von Beginn an standen auch die Tagebuch-Aufzeichnungen der Frau im Fokus der Verteidigung. Die sollen nachträglich korrigiert und verändert worden sein - was deren Glaubwürdigkeit in Frage stelle. Die Anwälte des Angeklagten hatten im Prozessverlauf wiederholt dessen Entlassung aus der U-Haft beantragt, da kein dringender Tatverdacht mehr bestehe. Das Gericht folgte dieser Auffassung nicht, der Angeklagte blieb in Haft.

Im Rückblick wurde von dessen Verteidigern das Bild einer Beziehung gezeichnet, in der sich die Frau in seelischer Abhängigkeit vom 26-jährigen Tunesier befunden habe. Sie soll selbst - mit Kondomen in der Tasche - zu dem damals noch in seiner Heimat lebenden Mann gereist sein, den sie zuvor angewiesen haben soll, ein Hotelzimmer und einen Leihwagen zu besorgen.

Gekannt hatten sich beide bis dahin nur aus dem Internet. Im Mai 2015 sei der Tunesier dann erstmals in Deutschland eingereist, nur wenige Wochen später habe man geheiratet. Noch im selben Monat soll der Wuppertaler laut Anklage über die damals bereits im siebten Monat mit dem gemeinsamen Kind schwangere Frau hergefallen sein. Dabei soll er sie mit dem Bauch gegen eine Kommode gedrückt haben.

Sei zuvor mit dem Ungeborenen noch alles in Ordnung gewesen, so soll eine spätere Untersuchung ergeben haben, dass der Fötus im Mutterleib eine Hirnblutung erlitten habe. Im Oktober 2015 war der Junge mit Anzeichen einer halbseitigen Lähmung zur Welt gekommen.

Dem Hinweis darauf, dass die Schädigungen des Kindes im Mutterleib auch von einem Unfall hätten herrühren können, in den die Schwangere verwickelt gewesen sein soll, ging das Gericht nicht nach. Der Grund: Die Ursache könne nicht mehr eindeutig ermittelt werden.

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