Landgericht Ehemann wegen Vergewaltigung und sexueller Nötigung angeklagt

Wuppertal / Erkrath · Ein 26-Jähriger Wuppertaler hat sich derzeit vor dem Landgericht wegen Vergewaltigung und sexueller Nötigung zu verantworten. Er soll seine 17 Jahre ältere Ehefrau zu sexuellen Handlungen gezwungen haben - teilweise auch im Beisein des gemeinsamen Kindes.

 Das Wuppertaler Landgericht.

Das Wuppertaler Landgericht.

Foto: Wuppertaler Rundschau/Dennis Polz

Vor fünf Jahren hatten sie sich in Tunesien kennen gelernt. Wenige Monate danach war die mittlerweile 43-Jährige Frau schwanger - kurz darauf wurde geheiratet, die Eheleute zogen in eine gemeinsame Wohnung. Nun hat sich der 17 Jahre jüngere Ehemann vor dem Landgericht wegen Vergewaltigung und sexueller Nötigung zu verantworten. Der Angeklagte wohnt in Wuppertal, seine getrennt von ihm lebende Ehefrau und das gemeinsame Kind in Erkrath. Laut Anklage soll der Tunesier seine Ehefrau noch während des Zusammenlebens und auch nach der Trennung mehrmals vergewaltigt und zum Oralverkehr gezwungen haben. Er soll sie dabei verletzt und sich ihr in einem Fall in exhibitionistischer Absicht gezeigt haben.

Die Staatsanwaltschaft sieht es als erwiesen an, dass der 26-Jährige seine Frau in sieben Fällen entweder zu sexuellen Handlungen genötigt, oder sie gar vergewaltigt haben soll. Erstmals soll er das getan haben, als das Opfer mit dem gemeinsamen Kind im siebten Monat schwanger war. Gerade von der Arbeit gekommen, hatte sich die Frau ins Bett gelegt. Ihr sei übel gewesen, sie habe sich schlecht gefühlt - und das soll sie dem Angeklagten auch gesagt haben, bevor der sich auf sie gelegt habe. Ihre Versuche, sich gegen den sexuellen Übergriff zu wehren, habe er ignoriert und sie derweilen mit dem Bauch gegen die Kommode gedrückt. Immer wieder sei sie dort aufgeprallt und sie habe nicht nur geschrien, sondern auch um das Wohl des ungeborenen Kindes gefürchtet.

Ein weiterer Vergewaltigungsversuch sei ihm erst nicht gelungen, deshalb soll er die Frau zum Oralsex gezwungen haben. Als sie kurz darauf ihren Sohn gewickelt habe, soll er ein zweites Mal über sie hergefallen sein. „Bitte nicht schon wieder“, soll das Opfer denn Angeklagten angefleht haben, von ihr abzulassen. Der wiederum habe sich auf sie drauf gelegt, zum Vollzug des Geschlechtsverkehrs gezwungen und sie dazu auch noch in den Hals gebissen, während das Kind im Nebenzimmer weinte. Nach einem erneuten Versuch, sich sexuelle Handlungen zu erzwingen, sei er - auf dem Rücken der Frau liegend - eingeschlafen. Nach dem Aufwachen soll er zu ihr gesagt haben: „Wenn Du so weiter macht, dauert das hier noch zwei Jahre. “

Monate später und schon von seiner Frau getrennt lebend, soll der Angeklagte sie ein weiteres Mal zum Sex genötigt, ihr in den Hals gebissen und sie ins Gesicht geschlagen haben. Dabei soll er sein Opfer auf den Boden gezwungen haben, wo der gemeinsame Sohn herumkrabbelte. Der Junge soll auch dabei gewesen sein, als der Angeklagte schließlich im Badezimmer damit begonnen habe, zu masturbieren.

Zu den ihm vorgeworfenen Taten will sich der 26-Jährige Wuppertaler vorerst nicht äußern, seine getrennt von ihm lebende Ehefrau wird am kommenden Verhandlungstag unter dem Ausschluss der Öffentlichkeit als Zeugin befragt.

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