Mit kochend heißem Wasser übergossen Affekthandlung nach eskaliertem Ehestreit

Wuppertal · Im juristischen Sinne eher glimpflich davon kam ein 51-jähriger Wuppertaler bei einem Prozess wegen schwerer Körperverletzung, für die er eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren kassierte. Er hatte seine Frau mit kochendem Wasser übergossen.

 Wuppertaler Landgericht.

Wuppertaler Landgericht.

Foto: Dennis Polz

Auslöser des Tatsgeschehens an einem frühen Sonntagmorgen im Mai 2018 war ein Ehestreit, der derart eskalierte, dass der Angeklagte seiner Frau (40) im Affekt einen Topf mit kochendem Wasser über den Rücken schüttete – ob versehentlich oder nicht, konnte nicht öffentlich geklärt werden. Schreiend war die von den Philippinen stammende Frau zu Hausnachbarn geflüchtet, die sie notversorgten und die Polizei riefen.

Zwei Monate lang mussten ihre Brandverletzungen zweiten Grades in der Helios-Klinik stationär verarztet und stabilisiert werden. Bis heute leidet die Frau unter den körperlichen und seelischen Nachwirkungen – weitere Hauttransplantationen sind erforderlich. Panikattacken, Schlafstörungen und Ängste beim Anblick von kochenden Flüssigkeiten sind für das Opfer noch immer eine große seelische Belastung. Hinzu kommen die Schmerzen an den Narben und der Juckreiz bei den transplantierten Hautflächen – davon waren 20 Prozent verbrannt.

Nach drei Absagen war nun erneut der Prozessauftakt angesetzt worden. Die Frau hatte größte Schwierigkeiten bei dem Gedanken, ihrem Ehemann – von dem sie mittlerweile getrennt lebt – im Gerichtssaal zu begegnen. Beinahe wäre auch dieser Termin geplatzt, weil kein Dolmetscher für das Opfer bestellt worden war, dessen Muttersprache Cebuano ist. Zufällig war aber eine Studentin mit Dolmetscherdiplomen in fünf Sprachen im Publikum, die sich auf Englisch mit der Frau verständigen konnte und sofort verpflichtet wurde.

Dass der Angeklagte voll geständig sein wolle, hatte dessen Anwalt schon vor Verhandlungsbeginn angekündigt. Noch vor der Anklageverlesung wurde die Sitzung für ein Rechtsgespräch zwischen Anwalt und Anklagevertretern unterbrochen. Hinter verschlossenen Türen, so stellte sich später heraus, sprach man sich über die zivilrechtlichen Konsequenzen ab. Unter anderem ging es dabei um einen Täter-Opfer-Ausgleich und die Höhe des zu zahlenden Schmerzensgeldes von 5.000 Euro an die mittlerweile in Scheidung lebende Ehefrau. Man nahm bereits in diesem frühen Stadium eine Verurteilung als gegeben an und ersparte so dem Opfer eine Vernehmung über den Tathergang. Das Gericht brauchte sich dann öffentlich nur noch ein abschließendes Bild über die Schwere der Verletzungen zu machen.

Eine Entschuldigung des Wuppertalers, der nach der Tat herbeieilenden Polizeibeamten völlig aufgelöst und betroffen mit den Worten entgegenkam, dass es ihm leid tue, nahm die Frau weinend an und reagierte mit asiatischem Gleichmut: „It’s okay, I’m still alive“ („Es ist in Ordnung, schließlich lebe ich noch“).

Einigkeit herrschte bei den Anträgen der Staatsanwältin und der Anwälte – alle sahen die schwere Körperverletzung als unstrittig an, erschwert durch die körperliche Unterlegenheit der Frau und durch deren Wehrlosigkeit, da sie mit dem Rücken zum Angreifer stand. Andererseits war der Angeklagte noch nie strafrechtlich aufgefallen, man sah die Tat zu seinen Gunsten als einmalige Entgleisung im Affekt an und sah keine Wiederholungsgefahr.

Der Amtsrichter urteilte entsprechend: zwei Jahre Haft auf Bewährung. Hinzu kommen das Kontaktverbot zum Opfer und die Erfüllung des ausgehandelten Vergleichs.

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