Am 15. Juni ist die Verordnung über Elektrokleinstfahrzeuge in Kraft getreten. Darin ist festgelegt, welche Regelungen für die Nutzung von Elektro-Tretrollern (so genannte E-Scooter) im Straßenverkehr gelten. Dieser Fördersatz gilt zukünftig auch für Elektro-Fahrräder (Pedelecs) und Elektro-Roller.
Die Zuschüsse können nur von Energie-Kunden der WSW in Anspruch genommen werden. Dem Antrag auf Förderung von E-Tretrollern (Download unter www.wsw-online.de) müssen Kopien von Rechnung und Versicherungsbestätigung beigefügt werden. WSW-Energiekunden können eine Förderung von maximal zwei Elektro-Zweirädern pro Haushalt beantragen.
Elektro-Tretroller können zusammengeklappt als Gepäckstück kostenlos in Bus und Schwebebahn mitgenommen werden.