Leserbrief „Das ist schlicht Wucher“

Betr.: Fernwärmegebühren der WSW

Eine Fernwärme-Brücke auf dem Gelände der Bayer AG in Elberfeld.

Eine Fernwärme-Brücke auf dem Gelände der Bayer AG in Elberfeld.

Foto: Stefanie vom Stein

Seit Jahren sind die Müllgebühren in Wuppertal weitgehend stabil. Als „Abfall“ aus der Müllverbrennung beliefern die Wuppertaler Stadtwerke (WSW) Wuppertaler Haushalte mit Fernwärme. Diese wird laut WSW zu einem Fünftel in Barmen durch Verbrennung fossilen Gases erzeugt.

Der Gaspreis schwankte am Spotmarkt (hier: Henry Hub) zwischen 2,98 (7. Juni 2021) und 9,85 (22. August 2022) US-Dollar pro Million Btu (etwa 26,4 Kubikmeter), also um das Fünffache. Der Durchschnitt für Dezember 2022 lag bei 5,53 Dollar.

Der Fernwärme-Arbeitspreis wurde von den WSW von 4,67 Cent pro Kilowattstunde Ende 2021 auf 42,32 Cent Anfang 2023 auf mehr als das Neunfache erhöht. Unter Berücksichtigung betriebswirtschaftlicher Grundsätze und des 20-prozentigen Anteils an der Fernwärmeprodukte müsste der Gaspreis sogar um das 41-Fache gestiegen sein. Der schwankte aber gerade einmal im Bereich des Fünffachen.

Das ist schlicht Wucher. Fernwärmekunden sollten daher prüfen, ob sie ihren Vertrag mit den WSW wegen Wucher oder Sittenwidrigkeit anfechten. Die laut WSW angebliche Verpflichtung der Preisbindung ist Unsinn. Das Gesetz sieht lediglich ein Recht vor, diese Bindung bei gewerblichen Kunden vertraglich unter Berücksichtigung der gesetzlichen Regelungen (Wucher, Sittenwidrigkeit) zu regeln.

Die Gaspreisbindung an den Ölpreis für Privatkunden hat der Bundesgerichtshof bereits 2010 für unwirksam erklärt (Urteil vom 24. März 2010, Az. VIII ZR 178/08).

Norbert Bernhardt

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