Eröffnung für dieses Jahr geplant Wellenrutsche im Freibad Mählersbeck eingetroffen

Wuppertal · Im Freibad Mählersbeck ist die Wellenrutsche angeliefert und aufgebaut worden. Das Bad soll nach mehrfachen Verzögerungen zur Saison 2026 wieder eröffnet werden.

Mit einem Kran wurde die Rutsche angeliefert.

Foto: Stadt Wuppertal / GMW/Frank Buetz

Per Kran schwebte die 9,40 Meter lange und drei Meter breite Rutsche, die von der Bezirksvertretung Oberbarmen und Coroplast gesponsert wurde, an ihren Bestimmungsort.

„Auch Hoch- und Tiefbau schreiten im Freibad weiter voran, die Einrichtung der Technik befindet sich derweil bereits auf der Zielgeraden“, teilt die Stadtverwaltung mit. „Beim Innenausbau der Schwimmbadgebäude herrscht derzeit reger Betrieb. Aktuell stehen Trockenbau-, Fliesen- und Deckenarbeiten sowie die Montage der Rollgitter auf dem Programm. Sofern es die Temperaturen zulassen, sollen zudem in den kommenden Tagen die Arbeiten an den Fassaden fortgeführt werden.“ (Bilder)

Bilder: Wellenrutsche für das Freibad Mählersbeck
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Wellenrutsche für das Freibad

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Foto: Stadt Wuppertal / GMW/Frank Buetz

Auch im Bereich der Schwimmbadtechnik werde mit Hochdruck gearbeitet: „Die Installation der Lüftungsleitungen und -geräte befindet sich kurz vor dem Abschluss. Gleiches gilt für die Dämmung der Leitungen und Kanäle sowie für die Montage der Heizungs- und Sanitäranlagen.“

Abhängig von der Witterung werden außerdem die Vorbereitungs- und Pflasterarbeiten auf dem Parkplatz fortgesetzt. Momentan werden unter anderem Gräben für den Kanalanschluss ausgehoben. Im Bereich des Gastrogebäudes sollen bei geeigneter Wetterlage ebenfalls in dieser Woche die Pflasterarbeiten weitergehen.

Einen neuen Sachstand mit Blick auf die Geländerutsche gebe es derweil noch nicht. „Hier ist die Auftragsvergabe nach wie vor ausgebremst: Bis zur Entscheidung des Oberlandesgerichtes muss die Stadt – auch mit allen vorbereitenden Arbeiten für die Rutsche – warten“, so die Stadt. „Eine der Firmen, die den Auftrag nicht erhalten hatte, hatte sich mit dem Ergebnis des Ausschreibungsverfahrens nicht einverstanden gezeigt.“

Auch wenn die von der Firma hinzugezogene Vergabekammer bei der Bezirksregierung zwischenzeitlich bestätigt hat, dass die städtische Ausschreibung korrekt war, hat der Betrieb von seinem Recht Gebrauch gemacht und beim Oberlandesgericht Beschwerde gegen eben diese Entscheidung eingelegt.