Nach Urteil Wuppertal muss Wahlbezirke anpassen

Wuppertal · In Wuppertal müssen einige der Wahlbezirke für die Kommunalwahl am 13. September neu zugeschnitten werden. Auslöser ist das Urteil des Verfassungsgerichts NRW vom 20. Dezember, demzufolge die Stichwahl nicht abgeschafft werden darf.

 Symbolbild einer Stimmauszählung.

Symbolbild einer Stimmauszählung.

Foto: Raina Seinsche

Gleichzeitig hatten sich die Richter zur Größe der Wahlkreise geäußert. Diese durften bislang laut Kommunalwahlgesetz um bis zu 25 Prozent von der durchschnittlichen Zahl der dort lebenden Wahlberechtigten abweichen. Das Verfassungsgericht kam nun jedoch zu der Ansicht, dass es höchstens 15 Prozent sein dürfen. Von dieser Entscheidung sind fast alle großen Städte und Landkreise in Nordrhein-Westfalen betroffen, so auch Wuppertal.

„Wir müssen einige der insgesamt 33 Wahlbezirke für die Kommunalwahl im September an die neuen Vorgaben anpassen“, so Wahlleiter Johannes Slawig. Die Veränderung muss bis zum 29. Februar vorgenommen sein– so geben es die kommunalrechtlichen Vorgaben vor. Der Wahlausschuss in Wuppertal wird am 20. Februar über die neuen Zuschnitte der Wahlbezirke entscheiden. Das bedeutet auch: Aufstellungsversammlungen und Einreichung von Wahlvorschlägen sowie Unterschriftensammlungen für die Wahlbezirksbewerber der antretenden Parteien und Wählergruppen, die bereits durchgeführt wurden, müssen wiederholt werden.

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