Wuppertaler Finanzämter Grundsteuer: Erst 43 Prozent Erklärungen abgegeben

Wuppertal · In den Wuppertaler Finanzämtern sind bislang rund 46.200 Feststellungserklärung zur Grundsteuerreform abgegeben worden. Das sind nach Angaben von Eva Stahlschmidt, der Leiterin des Finanzamts Wuppertal-Barmen, etwa 43 Prozent.

 Dienststellenleiterin Eva Stahlschmidt (re.) mit Marion Michaelis, der Finanzpräsidentin der Oberfinanzdirektion (OFD) Münster.

Dienststellenleiterin Eva Stahlschmidt (re.) mit Marion Michaelis, der Finanzpräsidentin der Oberfinanzdirektion (OFD) Münster.

Foto: Finanzamt

„Wir appellieren an alle Eigentümerinnen und Eigentümer, die ihre Feststellungserklärung noch nicht abgegeben haben, dies jetzt zu tun. Die Abgabefrist endet am 31. Januar 2023“, so Stahlschmidt. Die Finanzämter bearbeiten die Feststellungserklärungen entsprechend des Eingangs und versenden den Grundsteuerwert- sowie den Grundsteuermessbescheid an die Eigentümerinnen und Eigentümer.

Der errechnete Grundsteuerwert habe „insofern noch keine Aussagekraft über die zu zahlende Grundsteuer“. Die Kommunen setzen ab 2024 zunächst die neuen Hebesätze fest und berechnen mit diesen die zu zahlende Grundsteuer. Informationen zum Ablauf nach Abgabe der Feststellungserklärung und zum Inhalt der einzelnen Bescheide stehen auf www.grundsteuer.nrw.de zur Verfügung.

Für individuelle Rückfragen zur Grundsteuerreform ist das Finanzamt Wuppertal-Elberfeld unter Telefon 0202 / 489-1959 und das Finanzamt Wuppertal-Barmen unter 0202 / 9543-1959 montags bis freitags 9 bis 18 Uhr erreichbar. „Unsere Hotline ist bestens informiert und hilft Ihnen gerne weiter“, so Matthias Prior (Leiter des Finanzamts Wuppertal-Elberfeld). „Die Kolleginnen und Kollegen in der Hotline leisten hervorragende Arbeit und unterstützen, wo sie können. Die meisten Anliegen können wir bereits am Telefon klären.“

Rund 6,7 Millionen Grundstücke und Betriebe der Land- und Forstwirtschaft in Nordrhein-Westfalen müssen aufgrund der Grundsteuerreform neu bewertet werden. Dies geht zurück auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das die bisherige Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt hat. Bisher sind landesweit bereits rund 2,85 Millionen Feststellungserklärungen bei den nordrhein-westfälischen Finanzämtern eingegangen. Dies entspricht ebenfalls rund 43 Prozent der benötigten Erklärungen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort